Asylreform (GEAS): Schärfere EU-Asylregeln endgültig beschlossen

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Bislang kommen zahlreiche Menschen unregistriert in Deutschland an. Dies soll sich mit der Reform ändern:
-Grenzländer wie Italien oder Griechenland sollen biometrische Fingerabdrücke oder Fotos der Migranten in der Eurodac-Datenbank der EU registrieren.
-Erstmals sind Kinder ab sechs Jahren davon betroffen, bisher galt 14 als Untergrenze.
-Wer ein „Sicherheitsrisiko“ darstellt, soll speziell gekennzeichnet werden, vor allem bei Verbindungen zu „Terrorgruppen“. Der Schnell-Check soll maximal sieben Tage dauern.
-Die Migranten sollen in Grenznähe festgehalten und von dort aus direkt abgeschoben werden.
-In die Grenzverfahren kommen zudem Migranten, die als Sicherheitsgefahr eingestuft werden, oder die die Behörden in die Irre geführt haben, etwa mit einem falschen Pass.

Die EU-Asylreform ist endgültig beschlossen. Die EU-Staaten stimmten den Plänen, die unter anderem schnelle Asylverfahren an den Außengrenzen vorsehen, in Brüssel zu.

Nach fast zehnjährigen Debatten können die neuen europäischen Asylregeln in Kraft treten. Die EU-Mitgliedsländer besiegelten die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts (Geas) an diesem Dienstag in Brüssel. Das Paket aus zehn Gesetzestexten sieht eine deutliche Verschärfung der Verfahren vor. Zugleich sollen Hauptankunftsländer wie Italien oder Griechenland entlastet werden. Die Asylagentur der Europäischen Union hatte im vergangenen Jahr rund 1,1 Millionen Anträge verzeichnet, den höchsten Wert seit 2016. Das ist geplant:

Was ist an Europas Außengrenzen vorgesehen?

Erstmals soll es dort Asylverfahren geben, um Migranten mit geringen Aufnahmechancen an der Weiterreise zu hindern. Dies betrifft etwa Menschen aus Marokko, Tunesien oder Bangladesch, die eine höchstens 20-prozentige Anerkennungsquote in der EU haben.

In die Grenzverfahren kommen zudem Migranten, die als Sicherheitsgefahr eingestuft werden, oder die die Behörden in die Irre geführt haben, etwa mit einem falschen Pass. Betroffene sollen einen kostenlosen Rechtsbeistand erhalten.

Was passiert bei den Grenzverfahren?

Die Migranten sollen in Grenznähe festgehalten und von dort aus direkt abgeschoben werden. Juristisch werden sie als nicht in die EU eingereist betrachtet. Das Asylverfahren und die Rückführung sollen im Regelfall bis zu zwölf Wochen dauern. Die Mitgliedsländer wollen zunächst 30.000 Plätze in Grenzlagern schaffen, nach vier Jahren sollen es 120.000 sein.

Warum war das umstritten?

Die Bundesregierung und insbesondere die Grünen wollten neben unbegleiteten Minderjährigen auch Familien mit Kindern von den Grenzverfahren ausnehmen. Dies scheiterte jedoch. Auf Druck des EU-Parlaments sollen Familien mit Kindern aber als letzte in die Grenzverfahren kommen, ihre Anträge sollen als erste bearbeitet werden und sie sollen „geeignete Aufnahmebedingungen“ vorfinden. Die EU-Asylagentur mit Sitz in Malta soll dies überwachen.

Wo soll es noch Asylverfahren geben?

Die Mitgliedsländer können Asylbewerber künftig in „sichere Drittstaaten“ wie Tunesien oder Albanien zurückschicken. Voraussetzung ist, dass Migranten eine Verbindung zu dem Drittstaat haben, etwa durch Angehörige. Eine Durchreise reicht nicht aus. Eine EU-Liste sicherer Länder gibt es bisher nicht, sie soll aber erarbeitet werden.

Was ist bei der Verteilung von Migranten geplant?

Auch künftig ist das Land der ersten Einreise in der Regel für einen Asylantrag zuständig. Es greift aber ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus. So will die EU jährlich mindestens 30.000 Migranten aus Italien oder Griechenland umverteilen. Auf Deutschland kämen theoretisch rund 6.600 Menschen pro Jahr zu. Allerdings können Vorjahresankünfte abgezogen werden.

Staaten wie Ungarn können sich von einer Aufnahme zudem freikaufen, im Gespräch sind 20.000 Euro pro Migrant. Alternativ können sie Grenzbeamte entsenden oder Projekte in Drittländern finanzieren.

Was ist mit der Erfassung der Migranten?

Bislang kommen zahlreiche Menschen unregistriert in Deutschland an. Dies soll sich mit der Reform ändern. Grenzländer wie Italien oder Griechenland sollen biometrische Fingerabdrücke oder Fotos der Migranten in der Eurodac-Datenbank der EU registrieren. Erstmals sind Kinder ab sechs Jahren davon betroffen, bisher galt 14 als Untergrenze.

Wer ein „Sicherheitsrisiko“ darstellt, soll speziell gekennzeichnet werden, vor allem bei Verbindungen zu „Terrorgruppen“. Der Schnell-Check soll maximal sieben Tage dauern.

Was passiert bei Ankunft besonders vieler Geflüchteter?

Das regelt eine Krisenverordnung. Auch Migranten mit bis zu 50-prozentiger Anerkennungsquote sollen dann die Grenzverfahren durchlaufen. Sie können dann sogar 18 statt zwölf Wochen festgehalten werden. Wenn Russland oder andere Drittländer Geflüchtete „instrumentalisieren“, müssen sie vollständig in Grenzverfahren. Das träfe dann auch Syrer oder Afghanen, die mit die höchsten Anerkennungschancen in Europa haben.

Ab wann soll das neue Recht gelten?

Die EU-Länder haben jetzt zwei Jahre Zeit zur Umsetzung. In diesem Sommer, wenn wieder besonders viele Migranten in Europa erwartet werden, greift die Reform noch nicht.

Was heißt das jetzt für Deutschland?

Kurzfristig wird sich an der Situation in Deutschland nichts ändern. Denn bis die Regelungen greifen, werden noch Jahre vergehen. Die Reform könnte die Zahl der Geflüchteten in Deutschland verringern, denn ein Teil der Schutzsuchenden wird dann von den Außengrenzen direkt zurückgeschickt, und die verschärften Regeln könnten abschreckend wirken. Darauf hoffen neben den Verhandlern auch CDU und CSU sowie Länder und Kommunen.

Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/asylreform-eu-fluechtlinge-aussengrenzen-migration-100.html


EU beschließt strengere Asylregeln

Stand: 14.05.2024 14:10 Uhr

Fast zehn Jahre haben die Debatten gedauert, nun wurde die Reform der europäischen Asylregeln besiegelt. Das Asylrecht wird deutlich verschärft, Migranten sollen verpflichtend umverteilt werden.

Nach langen Debatten können die neuen europäischen Asylregeln in Kraft treten. Die EU-Mitgliedsländer haben die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts besiegelt. Das europäische Asylrecht wird damit verschärft. Außerdem sollen Verfahren einheitlicher und schneller werden.

So gelten künftig strengere Regeln für Asylsuchende aus Staaten, die als relativ sicher gelten. Länder wie Italien oder Griechenland, in denen ein Großteil der Flüchtlinge ankommt, soll das Paket entlasten. Dafür ist ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus geplant, nach dem die Flüchtlinge in Europa umverteilt werden sollen.

Keine Ausnahme für Familien mit Kindern

Außerdem soll es erstmals Verfahren an den EU-Außengrenzen geben. Migranten mit geringen Aufnahmechancen sollen an der Weiterreise gehindert und von Grenzlagern aus direkt abgeschoben werden. Auch Familien mit Kindern müssen diese Verfahren durchlaufen. Die Bundesregierung hatte sich vergeblich für eine Ausnahme eingesetzt.

Mitgliedsländer können Migranten außerdem künftig in „sichere Drittstaaten“ wie Tunesien oder Albanien schicken, in denen sie dann Asyl beantragen. Allerdings müssen die Geflüchteten eine Verbindung zu dem Drittstaat haben, in den sie abgeschoben werden – etwa durch Angehörige oder ein Studium.

Zwei Jahre Zeit zur Umsetzung

Mehrere Parteien wollten die Reform vor der Europawahl im Juni verabschieden, in der Hoffnung, Rechtspopulisten im Wahlkampf beim Thema Asyl etwas entgegensetzen zu können. Die meisten Migranten- und Menschenrechtsgruppen kritisierten das Reformpaket, über das seit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen 2015 diskutiert wurde.

2023 gingen bei der EU 1,1 Millionen Asylanträge ein. Das ist der höchste Stand seit 2016. Rund 330.000 der Anträge stellten Asylsuchende in Deutschland. Die neuen Asylregeln treten mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Danach haben die Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, sie umzusetzen. Bis dahin müssen sie viele praktische Fragen klären, zum Beispiel wo die Asylzentren an den Außengrenzen gebaut oder welche Länder als sichere Drittstaaten eingestuft werden.

Unterschied zu „Ruanda-Modell“ von Großbritannien

Das höchst umstrittene britische „Ruanda-Modell“ ist mit den neuen EU-Regeln nicht vereinbar. Großbritannien will illegal Eingereiste ab dem Sommer unterschiedslos nach Ruanda abschieben. London hat mit dem ostafrikanischen Land dazu ein Abkommen geschlossen.

In Deutschland wirbt die CDU für ein Vorgehen nach britischem Vorbild. In dem neuen CDU-Grundsatzprogramm heißt es, wer in Deutschland Asyl beantrage, solle zukünftig in einen „sicheren Drittstaat“ gebracht werden, ein Asylverfahren durchlaufen – und selbst im Falle eines positiven Bescheids auch dort bleiben.

Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-mitgliedslaender-asylpakt-100.html


Ein guter Tag für alle Europäer! Sicherlich, ist es nicht das Non plus ultra aber ein Anfang. Für Sicherheit, Schutz, Freiheit und des Rechts. Bei der kommenden Europawahl und Bundestagswahl: Ampel-Parteien aus SPD, GRÜNE, FDP sowie die Linke abwählen/schwächen. Nur weil jetzt das GEAS kommt gebe ich diesen Parteien keine Pluspunkte. Den Sicherheit, Schutz, Freiheit und Recht stehen uns Bundesbürger/Europäer zu, das sind unsere Grundrechte die man nach 10 Jahren (nach jahrelangen Streit) mal langsam umsetzt.

Ich bin gespannt auf die zweijährige Umsetzung der Asylreform, die Zeit wird zeigen was GEAS kann und ob es den Ansprüchen nach Sicherheit, Schutz, Freiheit und des Rechts gerecht wird. Und GEAS ist erst der Anfang, wenn die Ampelregierung aus SPD, GRÜNE, FDP bei der kommenden Bundestagswahl abgewählt ist, kommen die knall harten Sicherheitsgesetze der neuen Bundesregierung, darauf freue ich mich sehr, das wir ein Spaß sowie politisch beste Unterhaltung.