„Sicherheitspaket“ scheitert in Teilen am Bundesrat

Das vom Bundestag kurz zuvor verabschiedete „Sicherheitspaket“ ist im Bundesrat teilweise gescheitert. Innenministerin Faeser nannte das „verantwortungslos“. Das abgelehnte Gesetz sah mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden vor.

Das sogenannte Sicherheitspaket der Ampel-Koalition ist im Bundesrat teilweise gescheitert. Das vom Bundestag kurz zuvor beschlossene Gesetz für eine Erweiterung der Befugnisse für die Sicherheitsbehörden bekam in der Abstimmung in der Länderkammer keine Mehrheit. Ein zweites Gesetz mit Regelungen zu Leistungen für Asylbewerber und Messerverboten ließ der Bundesrat dagegen passieren.

Mit dem abgelehnten Gesetz sollten die Sicherheitsbehörden unter anderem die Möglichkeit bekommen, in bestimmten Fällen biometrische Daten im Internet abzugleichen. Die Suche nach Gesichtern und Stimmen mittels einer automatisierten Anwendung sollte aber nur dann erlaubt sein, wenn dies der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) oder seine Vertretung von einem Gericht genehmigen lässt. Bei Gefahr im Verzug hätte der BKA-Chef oder einer der drei Vize selbst die Anordnung für eine Dauer von maximal drei Tagen treffen müssen.

Bayern und Berlin lehnen Pläne ab

In der vorangegangenen Debatte im Bundesrat hatten Vertreter Bayerns und Berlins ihre Ablehnung der Pläne deutlich gemacht. Der bayerische Staatskanzleichef Florian Herrmann von der CSU kritisierte das Paket als unzureichend und sprach von entkernten Regelungen. Die irreguläre Migration werde so nicht bekämpft werden. Vorgesehene Messerverbote seien reine Symbolpolitik.

Dagegen betonte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling von der SPD, das Paket sei eine geeignete Antwort. Er rief dazu auf, das Mehr an Sicherheit und Befugnissen für die Polizei nicht unnötig zu verhindern, wenn es einem noch nicht genug sei.

Den anderen Teil des „Sicherheitspakets“ ließ der Bundesrat passieren. So sollen Asylbewerber, für deren Schutzersuchen nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderes europäisches Land die Verantwortung trägt, von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden – wenn die Ausreise für sie rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ausnahmen soll es geben, wenn Kinder betroffen sind. Zudem sollen Messerverbote im öffentlichen Raum ausgeweitet werden.

Faeser kritisiert Ablehnung des Bundesrats

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat mit Unverständnis auf die Ablehnung im Bundesrat reagiert. „Völlig unverständlich und verantwortungslos ist die Ablehnung unseres Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung durch die von CDU und CSU geführten Länder im Bundesrat“, erklärte die SPD-Politikerin. „Die Union verweigert unseren Ermittlungsbehörden Befugnisse, die angesichts der aktuellen Bedrohungen absolut notwendig sind.“

Die Union halte damit Gesetzesänderungen auf, die es ermöglichten, durch Gesichtserkennung Terrorverdächtige, Mörder und Vergewaltiger zu identifizieren und zu orten. „Das gilt etwa für die Identifizierung von Verdächtigen in islamistischen Terrorvideos oder von Tätern im Bereich der furchtbaren sexualisierten Gewalt gegen Kinder“, sagte Faeser weiter.

Bundestag und Regierung können Vermittlungsausschuss anrufen

Nachdem der Bundesrat einen Teil des Gesetzes abgelehnt hat, haben Bundestag und Bundesregierung nun noch die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dieser ist ein gemeinsamer Ausschuss von Bundestag und Bundesrat, in dem beide Häuser gleich stark vertreten sind. Er gilt als parlamentarisches „Hilfsorgan“, das bei umstrittenen Gesetzesvorhaben eingeschaltet werden kann, um eine Einigung zu finden.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/sicherheitspaket-im-bundesrat-gestoppt-100.html


Bundesrat billigt Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems

Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems nicht den Vermittlungsausschuss angerufen und dieses somit gebilligt. Es handelt sich dabei um den im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftigen Teil des sogenannten Sicherheitspaketes, das erst kurz zuvor vom Bundestag beschlossen worden war.

Das Gesetzespaket sei eine Reaktion der Regierungskoalition im Bundestag auf den Anschlag in Solingen im August 2024, heißt es in der Begründung. Betroffen seien vor allem das Waffenrecht, die Terrorismusbekämpfung und das Aufenthaltsrecht.

Verschärfung des Waffenrechts

Um eine Waffe zu besitzen bedarf in Deutschland einer Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers überprüft wurde. Bei dieser Zuverlässigkeitsprüfung sind zukünftig die Bundespolizei und das Zollkriminalamt sowie die Polizeidienststellen der Wohnsitze des Antragstellers in den vergangenen 10 Jahren zu beteiligen, um das dortige Behördenwissen einzubeziehen und sicherzustellen, dass auch im Falle eines Umzugs keine relevanten Kenntnisse verloren gehen.

Messerverbote

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist zukünftig nicht nur das Tragen von Waffen, sondern auch von Messern verboten, wobei das Gesetz Ausnahmen vorsieht, beispielsweise für Fälle, in denen Messer bei der Ausübung des Berufes getragen werden. Die Landesregierungen werden zudem ermächtigt, an besonders von Kriminalität betroffenen Orten das Führen von Waffen und Messern auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu verbieten. Schließlich enthält das Gesetz unabhängig von der Klingengröße ein Verbot von Springmessern, wobei auch hier Ausnahmen vorgesehen sind, zum Beispiel für die Jägerei.

Änderungen im Asylrecht

Das Gesetz sieht des Weiteren vor, dass Asylsuchenden der Schutzstatus aberkannt werden kann, wenn sie zuvor Straftaten mit antisemitischem, rassistischem, sexistischem oder sonstigen menschenverachtendem Beweggrund begangen haben. Auch Reisen in das Heimatland sollen in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen, sofern sie nicht sittlich zwingend geboten sind.

Das Gesetz sieht ferner Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle vor, in denen ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung des betreffenden Ausländers zuständig ist und der Rückübernahme zugestimmt hat.

Biometrischer Datenabgleich

Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fällt die Aufgabe zu, die Identität von Asylbewerbern zu sichern. Hierzu erhält es durch das Gesetz die Befugnis zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten.

Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft


Bundesrat stimmt Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung nicht zu

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung die Zustimmung verweigert. Das Gesetz, das Teil des kurz zuvor vom Bundestag beschlossenen „Sicherheitspaketes“ ist, erreichte die im Bundesrat erforderliche Mindeststimmenzahl von 35 nicht. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Biometrischer Datenabgleich in der Polizeiarbeit

Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Terrorismusbekämpfung und die Bundespolizei insbesondere beim Grenzschutz mit Befugnissen bei Datenzugriff und Datenauswertung sowie zum biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Daten auszustatten. Das Terrorismusbekämpfungsgesetz soll diesen Behörden zudem ermöglichen, Daten automatisiert zu analysieren, um bei großen Datenmengen Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen.

Kontrollmöglichkeiten in Waffenverbotszonen

Das Gesetz gestattet es auch, in Waffenverbotszonen stichprobenartige Befragungen, Identitätskontrollen und Personendurchsuchungen durchzuführen. Derartige Zonen könnten nur dann eine Wirkung entfalten, wenn sie auch durchgesetzt würden, so die Gesetzesbegründung.

Biometrie (Gesichtserkennung) und Künstliche Intelligenz: Sicherheitspakete auf Bundes- und Landesebene

Sicherheitspaket: Ampel ist für biometrische Überwachung und Big-Data-Analysen

Die Koalition hat sich auf Nachbesserungen am Regierungsentwurf für ein Sicherheitspaket geeinigt. Dabei geht es vorrangig um klarere Vorgaben.

12.10.2024 Das von der Bundesregierung nach dem tödlichen Solinger-Messerangriff im August präsentierte Sicherheitspaket kommt – aber mit leichten Einschränkugen bei den eingeschränkten Überwachungsrechten. „Wir konnten im Gesetz verankern, dass ein nachträglicher biometrischer Abgleich mit Internetdaten nicht gegen Personen zum Einsatz kommen darf, von denen keine Gefahr ausgeht“, betont der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz in einer heise online vorliegenden Bewertung der Verhandlungsergebnisse der Regierungsfraktionen. Zuvor hatte der Innenpolitiker zusammen mit seinen Kollegen Dirk Wiese (SPD) und Konstantin Kuhle (FDP) am Freitag mitgeteilt, dass sich die Koalition auf Korrekturen am Regierungsentwurf verständigt habe.

Prinzipiell bleibt es nach der Übereinkunft bei der von der Exekutive geplanten Befugnis zum biometrischen Abgleich von allgemein öffentlich zugänglichen Internetdaten, beispielsweise zur Gesichtserkennung. Ziel der heftig umkämpften und bislang vagen Initiative ist es, Ermittlern die Identifizierung von Tatverdächtigen oder gesuchten Personen zu erleichtern. Außenvorbleiben sollen nun etwa Zeugen und Opfer, bei denen kein schutzwürdiges Interesse besteht. Bundeskriminalamt (BKA), Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dürfen laut von Notz bei der digitalen Analyse „auch nur mit Anbietern zusammenarbeiten, die einen Hauptsitz im Schengen-Raum und der EU haben“. Eine Datenübermittlung an Drittstaaten mit schlechteren Schutzniveaus sei so ausgeschlossen.

Die Regierung wollte auch die „automatisierte Analyse polizeilicher Daten durch das BKA und die Bundespolizei“ gestützt durch KI sowie das Testen und Trainieren von Daten für KI-Anwendungen im Stil von Palantir & Co. erlauben. Konkret bedeutet dies, dass die große Zahl an polizeilichen Datenbanken virtuell zusammengeführt und automatisiert durchsucht werden kann. Dabei gibt es Bedenken, dass die Unschuldsvermutung verloren geht. Die Koalition beschränkt diese neuen Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden nun dem grünen Papier zufolge „auf die Verfolgung oder Verhinderung schwerster Straftaten“ – wie Mord- und Totschlag, schweren Raub oder die Bildung einer terroristischen Vereinigung.

Die Regierung soll ferner den „verfassungs- und europarechtskonformen Einsatz“ aller neuer Kompetenzen zunächst „durch eine Rechtsverordnung vorzeichnen“. Sie muss die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider dabei beteiligen. Die Kontrollrechte der Aufsichtsinstanz über die eingesetzten Systeme „haben wir deutlich verbessert“, hebt von Notz hervor. Insgesamt sei es den Grünen gelungeZusammen mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen hat Schleswig-Holsteinn, trotz schlechter Ausgangssituation „zahlreiche sehr relevante“ Korrekturen durchzusetzen. Diese gewährleisteten die tatsächliche Anwendbarkeit und erhöhten die Effektivität vieler Normen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zeigte sich trotz der Änderungen überzeugt, das Paket sei „nach dem mörderischen Anschlag von Solingen die richtige Antwort auf die erheblichen aktuellen Bedrohungen insbesondere durch islamistischen Terrorismus“. Der Liberale Kuhle sprach von einer moderaten Erweiterung der Polizeikompetenzen, die die Grundrechte achte. Die konkreten Korrekturanträge sind noch in Arbeit. Sie sollen aber schon am kommenden Mittwoch im Eiltempo den Innenausschuss des Parlaments und in den nächsten beiden Tagen die Plenarversammlungen von Bundestag und Bundesrat passieren.

Experten bewerteten die ursprünglichen Vorschläge bei einer Anhörung im September zurückhaltend bis ablehnend. Specht-Riemenschneider mahnte: Befugnisse für derart grundrechtsintensive Maßnahmen dürften nicht übereilt geschaffen werden. So wiesen alle vorgesehenen Normen zur Gesichtserkennung zu unscharfe Tatbestandsmerkmale auf und ermöglichten erhebliche Eingriffe in die Rechte unbeteiligter Personen. Der Bremer Informationsrechtler Dennis-Kenji Kipker warnte vor einem „sicherheitsbehördlichen Daten-Supergau“. Aus der Zivilgesellschaft liefen Chaos Computer Club (CCC) & Co. Sturm gegen die geplante „biometrische Rundum-Überwachung“.

Quelle: https://www.heise.de/news/Sicherheitspaket-Ampel-ist-fuer-biometrische-Ueberwachung-und-Big-Data-Analysen-9978994.html


Schleswig-Holstein: Schlagabtausch über Sicherheitspaket im Landtag

25.09.2024 Vor einer Woche hat das schwarz-grüne Kabinett in Schleswig-Holstein ein Papier mit Maßnahmen für mehr Sicherheit beschlossen. Am Mittwoch stellte der Regierungschef die Pläne dem Parlament vor.

Als Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) die 26 Maßnahmen des schwarz-grünen Sicherheitspaketes gerade erläutert, hält es den FDP-Politiker Bernd Buchholz kaum auf seinem Sitz im Plenarsaal. Allerdings nicht vor Begeisterung, sondern vor Empörung. Viel zu spät kommen die Maßnahmen aus seiner Sicht. FDP-Fraktionschef Christopher Vogt zweifelt außerdem daran, dass die Pläne wirken.

Konkret sollen etwa Polizei und Verfassungsschutz mehr Möglichkeiten bekommen, die Ausländerbehörden sollen gestärkt werden und Geflüchtete schneller in den Arbeitsmarkt kommen. Ministerpräsident Günther sagt, das Sicherheitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger habe gelitten. Bei Sicherheit und Migration gebe es Handlungsdruck, auf den „entschieden und konsequent“ reagiert werden müsse, so Günther.

Das steht im Maßnahmenpaket von CDU und Grünen in SH

Sicherheit:

  • Virtuelle Ermittler (KI) sollen zum Einsatz kommen – und in sozialen Medien quasi digital Streife gehen, um „die Wahrnehmung der Sicherheitsbehörden im digitalen Raum zu erhöhen, Straftaten vorzubeugen und begangene Straftaten zu ahnden.“
  • Die Sicherheitsbehörden sollen Gesichtserkennung nutzen
  • Der Verfassungsschutz soll mehr Befugnisse bekommen, und etwa regelmäßig Daten Minderjähriger ab 14 Jahren verarbeiten können. Bisher liegt das Mindestalter bei 16 Jahren.

Migration:

  • Die Verwaltungsgerichte sollen gestärkt werden
  • Die Erfolgsquote bei Dublin-Überstellungen soll erhöht werden
  • Die Ausländerbehörden sollen mit zusätzlichen 1,5 Millionen Euro personell verstärkt werden

Prävention:

  • Vorhandene Angebote sollen ausgebaut und online angeboten werden
  • Prävention soll auch in Flüchtlingsunterkünften stattfinden
  • Extremismus und Islamismus sollen im Internet bekämpft werden

Diesen Handlungsdruck sehen alle Fraktionen im Landtag: Oppositionsführerin Serpil Midyatli geht das alles nicht schnell genug, sie rät dem Ministerpräsidenten „Nicht lang schnacken, machen!“ und der SSW fragt sich, wie das angesichts knapper Kassen alles bezahlt werden soll.

Am Freitag will das Land zusammen mit NRW zwei Initiativen in den Bundesrat einbringen. Auch sie sind Teil des Maßnahmenpakets.

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Schlagabtausch-ueber-Sicherheitspaket-im-Landtag-in-SH,regierungserklaerung262.html


Baden-Würtenberg: Umfassendes Sicherheitspaket beschlossen

Die Landesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket verabschiedet, um in Baden-Württemberg die Sicherheit zu stärken, die Migration zu ordnen und der islamistischen Radikalisierung vorzubeugen.

Der Ministerrat hat am Dienstag, 24. September 2024, ein umfassendes Sicherheitspaket (PDF) verabschiedet, auf das sich die Spitzen der grün-schwarzen Regierungskoalition am Vorabend verständigt haben. Das Paket verfolgt drei Ziele: Sicherheit stärken, Migration ordnen und der islamistischen Radikalisierung durch mehr Prävention und Aufklärung vorbeugen. Dazu gehören unter anderem eine personelle Stärkung der Polizei und des Verfassungsschutzes, die Einrichtung eines Staatsschutz- und Anti-Terrorismus-Zentrums in Baden-Württemberg (SAT BW), mehr Befugnisse für die Ordnungsbehörden sowie der verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).

„Ohne innere Sicherheit gibt es keine Freiheit“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. „Es gehört zu den zentralen Versprechen des Staates, die öffentliche Ordnung zu gewährleisten und ein sicheres Leben für seine Bürgerinnen und Bürger zu garantieren. Wird dieses Versprechen nicht ausreichend eingelöst, schadet das der Demokratie und ebnet Extremisten den Weg. Mit dem heute beschlossenen Paket stärken wir die Sicherheitsarchitektur in Baden-Württemberg aus der demokratischen Mitte heraus. Wir zeigen damit: Der Staat ist handlungsfähig.“

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl ergänzte: „Es sind sehr bewegte Zeiten. Die Taten von Mannheim und Solingen machen auf brutale Weise deutlich, was eine freie Gesellschaft braucht: Sicherheit. Nur wer sich sicher fühlt, kann frei leben. Das eine bedingt das andere. Und dafür muss der Staat Sorge tragen. Hier stehen wir aktuell vor einer harten Bewährungsprobe: Der Staat muss seinen Handlungswillen und seine Handlungsfähigkeit beweisen. Das tun wir.“

Mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden

„Der Mord am Polizisten Rouven Laur und der Anschlag auf das Stadtfest in Solingen sind uns ein Auftrag zu handeln: entschlossen und kraftvoll. Wir bauen damit jetzt auf Entscheidungen auf, die unsere Koalition in den vergangenen acht Jahren bereits getroffen hat. Wir haben gestern Abend beschlossen, dass unsere Koalition mit einem umfangreichen Bündel an weiteren Maßnahmen für noch mehr Sicherheit sorgt – durch Maßnahmen bei den Sicherheitsbehörden, in der Justiz, bei der Migration und im Bereich der Prävention“, sagte Strobl.

Bei der Ermittlung und Aufklärung setzt Baden-Württemberg in Zukunft verstärkt auf Künstliche Intelligenz. Gerade der virtuelle Raum – also soziale Netzwerke oder Plattformen wie Tiktok – spielen bei der Radikalisierung von Einzeltätern eine immer wichtigere Rolle. Bild- und Videomaterial aus öffentlich zugänglichen Quellen sollen verstärkt mithilfe entsprechender Analysesoftware ausgewertet werden. Auch die behördliche Zusammenarbeit soll gestärkt werden. In Pilotprojekten soll ein gemeinsames Case-Management von Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Ausländerverwaltung und weiteren beteiligten Stellen eingerichtet werden, um kriminelle Karrieren von ausländischen Staatsangehörigen frühzeitig zu unterbinden.

Um die irreguläre Migration effektiv einzudämmen, sind möglichst kurze Asylverfahren von entscheidender Bedeutung. Bereits seit Juli dieses Jahres gibt es in Baden-Württemberg sechs Asylkammern mit 18 zusätzlichen Richterstellen. Diese hat die Landesregierung mit dem Maßnahmenpaket weiter gestärkt. Dort werden asylrechtlichen Verfahren mit dem Ziel gebündelt, die Dauer der Verfahren zu verkürzen. Nun sollen die ausländerrechtlichen Verfahren künftig in eigenen Kammern abgewickelt werden. Auch die Arbeit des Sonderstabs Gefährliche Ausländer wird fortgeführt und mit zusätzlichen Mitteln und Personal verstärkt. Der Sonderstab Gefährliche Ausländer der Polizei ermittelt Identitäten krimineller Ausländer, damit diese in ihre Heimatländer abgeschoben werden können.

Radikalisierung verhindern – Präventionsangebote ausbauen

Das Land setzt neben einer konsequenten Strafverfolgung auf etablierte Präventionsangebote. Diese präventiven Maßnahmen sollen vor allem dort zum Einsatz kommen, wo wir die gefährdeten Menschen direkt erreichen: in den Schulen, in den Flüchtlingsunterkünften, aber auch im digitalen Raum. Bereits heute verfügt Baden-Württemberg über den erfolgreichen Ansatz des Integrationsmanagements. Fast 1.200 Integrationsmanagerinnen und -manager unterstützen Geflüchtete in den Kommunen, etwa bei Behördengängen, und fungieren dort als Ansprechpartner. Dieser Ansatz hat sich in der Praxis bewährt. Um die Extremismusprävention an unseren Schulen zu stärken, sollen die Weiterbildungsangebote zur Extremismusprävention für Lehrkräfte flächendeckend ausgebaut werden.

Zusätzlich wird die Landesregierung in der kommenden Bundesratssitzung gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen zwei Bundesratsinitiativen einbringen. Einmal mit dem Ziel, dass der Bund auf mehr Steuerung in der Migrationspolitik hinwirkt, unter anderem durch folgende Maßnahmen: Verbesserung Rahmenbedingungen für Dublin, Abschluss weiterer Rücknahmeabkommen, Rückführung von Straftätern mit syrischer und afghanischer Staatsangehörigkeit, Absenkung der Schwelle des Ausweisungsinteresses für besonders schwere Straftaten, beschleunigte Asylverfahren für Herkunftsstaaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent.

Die zweite Entschließung sieht Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung vor. Das Ziel ist hier unter anderem die Aufnahme des Begriffs des gefährlichen Werkzeugs in den Katalog strafbarer Handlungen, um leichter verfügbare Tatmittel wie etwa Messer oder Fahrzeuge zu erfassen, die Strafbarkeit auch bei leichtfertiger Terrorismusfinanzierung sowie die zeitnahe gesetzliche Neuregelung der Funkzellenabfrage.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/umfassendes-sicherheitspaket-beschlossen


Nordrhein-Westfalen: Lan­des­re­gie­rung besch­ließt großes Sicher­heits­paket

Die Opposition wirft der Landesregierung nach dem Anschlag von Solingen Versagen vor. CDU und Grüne reagieren mit einem großen Sicherheitspaket, mit Dutzenden landespolitischen Maßnahmen und Forderungen an den Bund. Was ist genau geplant? 

Knapp drei Wochen nach dem islamistischen Terroranschlag von Solingen, bei dem drei Menschen ums Leben kamen, hat sich die schwarz-grüne Regierungskoalition von Nordrhein-Westfalen auf ein umfangreiches Sicherheitspaket geeinigt. Es sieht mehr Polizeibefugnisse und schärfere Abschieberegeln vor. „Wir lassen den Worten Taten folgen“, sagte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) im Landtag. „Wir werden die Befugnisse unserer Sicherheitsbehörden ausweiten.“

Das Reformpaket besteht aus Dutzenden von Maßnahmen wie einer Stärkung des Verfassungsschutzes, der stärkeren Überwachung potenzieller Extremisten und einem besseren Datenaustausch der Behörden sowie Maßnahmen gegen die irreguläre Migration.

Wüst sprach von einer doppelten Zäsur, denn nach dem Anschlag von Solingen sei erstmals eine rechtsextreme Partei stärkste Kraft in einem Landtag geworden. Das Landeskabinett hatte das Sicherheitspaket am Dienstag beschlossen. Es sei das umfangreichste Sicherheits- und Migrationspaket in der Geschichte Nordrhein-Westfalens, sagte Wüst.

Das Sicherheitspaket im Detail

Unter anderem sollen die Ermittler mehr Rechte bei der Fahndung nach radikalen Islamisten im Internet bekommen, für die auch Künstliche Intelligenz eingesetzt werden soll. Die Befugnisse des Verfassungsschutzes bei der Telekommunikationsüberwachung sollen gestärkt werden. So soll er auch Zugriff auf verschlüsselte Messengerdienste bekommen. Die Maßnahmen im Detail:

  • KI, die auch seltene Sprachen wie tadschikisch versteht, soll als virtueller Ermittler und Polizeistreife im digitalen Raum eingesetzt werden.
  • Demokratiefeindliche Inhalte im Netz sollen zentral verfolgt und Sperrungen von Netzangeboten beschleunigt werden.
  • Gesichtserkennungssoftware – etwa zur Identifikation von Gefährdern – soll genutzt werden.
  • Der Verfassungsschutz soll künftig auch schon die Daten 14-Jähriger speichern dürfen. Bisher galt eine Altersgrenze von 16 Jahren. Zudem soll der Kampf gegen die islamistische Radikalisierung von Jugendlichen durch eine Reihe von Präventionsmaßnahmen verstärkt werden. 
  • Der Verfassungsschutz soll rechtliche Grundlagen bekommen, um auch auf Videoüberwachungsanlagen privater Betreiber in öffentlich zugänglichen Bereichen zugreifen zu können.
  • NRW will sich zudem mit Bundesratsinitiativen für eine Reihe von Maßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.
  • Eine Rückführung soll nicht an dem zeitlich auf 28 Tage begrenzte Ausreisegewahrsam scheitern.
  • Straftäter syrischer und afghanischer Herkunft sollen nach Verbüßung ihrer Strafen unverzüglich und regelmäßig abgeschoben werden.

Maßnahmen gegen irreguläre Migration

In NRW soll eine zentrale Übersicht der abschiebepflichtigen Personen eingeführt und der Datenaustausch zwischen den Behörden erleichtert werden. Außerdem sollen Menschen aus sicheren Herkunftsländern bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag und bis zur Ausreise oder Abschiebung unbefristet in Aufnahmeeinrichtungen bleiben. Bisher werden solche Asylbewerber nach 24 Monaten an die Kommunen überwiesen. An den Verwaltungsgerichten sollen drei zusätzliche Kammern für Asylverfahren eingerichtet werden.

NRW plant zudem nun doch ein zweites Abschiebegefängnis. Mit Bundesratsinitiativen sollen zudem Veränderungen des Aufenthaltsrechts erreicht werden. Dazu gehört auch eine Verbesserung des sogenannten Dublin-Systems und die vereinfachte Ausweisung von Straftätern, Terroristen und deren Unterstützern. Um die Kommunen zu entlasten, fordert NRW, dass der Bund künftig zentral für die sogenannten Dublin-Überstellungen zuständig ist.

Anschlag von Solingen

In Solingen hatte am 23. August ein Mann auf einem Stadtfest drei Menschen mit einem Messer getötet und acht weitere verletzt. Der mutmaßliche Täter, ein 26-jähriger Syrer, sitzt in Untersuchungshaft. Die Terrorgruppe Islamischer Staat hatte den Anschlag für sich reklamiert. Die schon im Juni 2023 geplante Abschiebung des tatverdächtigen Syrers nach Bulgarien war gescheitert, weil er in seiner Notunterkunft nicht anzutreffen war. Weitere Versuche der Rückführung hatte es nicht gegeben.

In den vergangenen Tagen hatten bereits Innenminister Herbert Reul (CDU) und Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) erste Maßnahmen vorgelegt. So hatte Reul mehr Polizeipräsenz und Personenkontrollen bei Volksfesten angeordnet. Paul hatte die Kontroll- und Aufsichtspflichten der kommunalen und zentralen Ausländerbehörden bei Rückführungen abgelehnter Asylbewerber verschärft.

„Wir stehen offenbar am Beginn einer neuen islamistischen Terrorwelle in Europa“, sagte Grünen-Fraktionschefin Verena Schäffer. Die Landesregierung habe dagegen ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht.

Grünen-Flüchtlingsministerin Josefine Paul betonte die Geschlossenheit der Koalition von CDU und Grünen. „Wir stellen uns den Realitäten und sind auch bereit, an der einen oder anderen Stelle Positionen natürlich zu überprüfen.“ NRW habe bereits 113 sicherheitsrelevante Personen und Gefährder abgeschoben.

Opposition: “Regierungs- und Behördenversagen”

SPD-Oppositionsführer Jochen Ott kritisierte ein „Regierungs- und Behördenversagen“ bei der gescheiterten Abschiebung des Solingen-Attentäters. „Beim Anschlag von Solingen hat nicht das Asylrecht versagt, sondern ihre Landesregierung“, sagte Ott. Angekündigte Maßnahmen, wie die Einführung eines Datenaustauschs, seien ein Eingeständnis, dass die Regierung in Sicherheitsfragen schlecht organisiert sei. „Sie sind bei der Inneren Sicherheit nicht auf der Höhe der Zeit“, sagte er in Richtung Wüst. An erster Stelle müsse das geltende Recht umgesetzt werden. Ott bemängelte, dass die Opposition nicht frühzeitig in das Maßnahmenpaket eingebunden worden sei.

Für die FDP sagte Fraktionschef Henning Höne: „Das Attentat von Solingen hätte mit der bestehenden Rechtslage verhindert werden können.“ Solingen sei wegen eines Behördenversagens möglich, das in der Verantwortung der Landesregierung liege. „Nach zweieinhalb Jahren kommt die Methode Wüst – schöne Bilder, kein Maschinenraum – an ihre Grenzen“, sagte Höne. So sei die Dauer der Asylverfahren nicht, wie Wüst behaupte, um ein Drittel verkürzt worden, sondern nur um ein Fünftel, von 24 auf 19 Monate. In Rheinland-Pfalz liege sie bei dreieinhalb Monaten.

„Wenn sie einen echten Abschiebeminister wollen, ich stelle mich zur Verfügung“, sagte der AfD-Abgeordnete Markus Wagner und sprach von „Asylgipfelkosmetik“. NRW habe die meisten Ausreisepflichtigen, die nicht abgeschoben werden. 

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sicherheitspaket-nrw-regierung-solingen-abschieberegelungen


Drei-Länder-Initiative an Bund: Grün-mitregierte Länder fordern schärfere Asylpolitik

In NRW, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein regieren Koalitionen aus CDU und Grünen. Gemeinsam wollen diese Länder die Ampel zu einer härteren Migrationspolitik bewegen – und fordern auch Maßnahmen, die die Grünen im Bund kritisch sehen.

26.09.2024 Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen die Ampel-Regierung im Bund über eine gemeinsame Initiative in der Länderkammer zu einer härteren Migrationspolitik bringen. In zwei Entschließungsanträgen der drei Länder, in denen die Grünen jeweils an den Landesregierungen beteiligt sind, werden zusätzliche Maßnahmen gefordert.

Demnach sollen Asylverfahren etwa an europäischen Außengrenzen abgewickelt werden, Straftäter und Gefährder einfacher und schneller abgeschoben werden – auch nach Syrien und Afghanistan. Und wer in sein Heimatland reist, soll seinen Schutzstatus verlieren. Es sei denn, er erfüllt „sittliche Pflichten“ – also reist zum Beispiel zu einer Beerdigung.

Außerdem geht es um die Dublin-Fälle – also darum, dass der Asylantrag in dem EU-Land bearbeitet werden muss, in dem die erste Einreise erfolgt ist. Die Überstellungen in andere EU-Mitgliedsstaaten nach Dublin-Verordnung funktioniere derzeit nur „mangelhaft“, heißt es in dem Papier. Die Länder fordern Nachbesserungen, beispielsweise durch verlängerte Überstellungsfristen, Kürzung von Leistungen und der Verpflichtung von Airlines, Rückführungen durchzuführen.

„Die Gesellschaft darf nicht wehrlos sein“

Das mutmaßlich islamistisch motivierte Attentat von Solingen habe das Land „nachhaltig erschüttert“, so beginnen die drei Bundesländer ihren Antrag an den Bundesrat. Es bedürfte nun „neuer Maßnahmen im Bereich der Migrationspolitik, die schnell und effizient für mehr Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Migrationspolitik sorgen“.

Die Länder fordern in ihrem zweiten Antrag schärfere Maßnahmen bei der Terrorbekämpfung. Wird ein Anschlag mit einem Messer oder einem Fahrzeug geplant, soll schon die Vorbereitung unter Strafe stehen. Die Gesellschaft dürfe nicht wehrlos sein, heißt es zur Begründung.

Mit ihrem Katalog, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, wenden sich die Bundesländer an den Bundesrat. Der wiederum soll die Bundesregierung ersuchen, die Maßnahmen zu beschließen.

Unterschiede von Landes- und Bundespolitik

In Baden-Württemberg regiert eine grün-schwarze Koalition, in den beiden anderen Ländern jeweils eine schwarz-grüne. Die Länder fordern in ihren Anträgen auch Maßnahmen, die bei den Grünen im Bund auf Ablehnung stoßen.

Auf Bundesebene wiederum waren führende Politiker von CDU und CSU – darunter die Parteichefs Friedrich Merz und Markus Söder – zuletzt demonstrativ auf Distanz zu den Grünen gegangen, nachdem die CDU-Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, Hendrik Wüst und Daniel Günther, zuvor die gute Zusammenarbeit mit den Grünen auf Landesebene hervorgehoben hatten.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gruene-bund-asylpolitik-100.html