Anschlag von Magdeburg: Debatte um politische Schlussfolgerungen/Falsch verstandener Datenschutz

Bundesinnenministerin Faeser hat nach dem Anschlag von Magdeburg dafür plädiert, neue Gesetze zur inneren Sicherheit rasch zu beschließen. Die Menschen in Deutschland müssten vor solchen Gewalttaten geschützt werden. Auch die Gewerkschaft der Polizei klagt über Versäumnisse und pocht auf mehr Befugnisse.

Faeser sagte dem Magazin „Der Spiegel“, sobald die Ermittlungen in Magdeburg ein klares Bild vom Täter und den Hintergründen der Tat ergeben hätten, werde man daraus die notwendigen Schlüsse ziehen. Die SPD-Politikerin nannte als dringende nächste Maßnahmen den Beschluss des neuen Bundespolizeigesetzes, das die Bundespolizei stärken sollte, und die Einführung der biometrischen Überwachung, die die Union im Bundesrat aufgehalten habe. All diese Gesetzentwürfe könnten sofort beschlossen werden, wenn Union und FDP sich nicht verweigerten, sagte die Innenministerin. Nach dem islamistischen Anschlag in Solingen habe man unter anderem bereits das Waffenrecht verschärft. Weitergehende Gesetzesänderungen habe aber vor allem die FDP blockiert, so Faeser.

Union für Verschärfung beim Schutz der inneren Sicherheit und der Migrationspolitik

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Frei, sagte der „Rheinischen Post“, es brauche eine Verschärfung beim Schutz der inneren Sicherheit und der Migrationspolitik. Es reiche bei weitem nicht aus, lediglich mehr Schutzmaßnahmen an Weihnachtsmärkten anzukündigen. So müsse es endlich eine Vorratsdatenspeicherung geben, um potenziellen Tätern schneller auf die Spur zu kommen. „Das Gleiche gilt für Zurückweisungen an den deutschen Grenzen: Sie sind zurzeit die einzige Möglichkeit, um die irreguläre Migration zu stoppen“, ergänzte Frei.

FDP warnt vor Überbietungswettbewerb um symbolische Maßnahmen

Derweil warnte FDP-Generalsekretär Buschmann vor einem Überbietungswettbewerb um symbolische Maßnahmen. Dies würde der schlimmen Situation nicht gerecht. Der FDP-Innenpolitiker Kuhle sagte im Deutschlandfunk, es müsse lückenlos ermittelt werden, welche Behördenkontakte es mit dem Täter gegeben habe. Grünen-Kanzlerkandidat Habeck rief in einer Videobotschaft dazu auf, sich nicht vom Hass anstecken zu lassen.

Für den frühen Montagabend hat die AfD zu einer Kundgebung auf den Magdeburger Domplatz mit anschließendem Trauermarsch eingeladen. Dazu werden die Bundesvorsitzende Weidel und mehrere AfD-Landespolitiker erwartet. In der Einladung hieß es, die schreckliche Tat zeige auf dramatische Weise die Gefahren der derzeitigen Einwanderungspolitik. 

Bei dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg waren am Freitag fünf Menschen getötet und etwa 200 verletzt worden. Der Täter ist ein 50-jähriger Mann aus Saudi-Arabien, der seit 2006 in Deutschland lebt.

Bundestag befasst sich mit Anschlag von Magdeburg

Laut Medienberichten werden sich der Innenausschuss des Bundestags und das Parlamentarische Kontrollgremium am 30. Dezember mit den Ereignissen befassen.
Angesichts möglicher Versäumnisse im Sicherheitsapparat drängt die Unionsfraktion im Bundestag auf eine Sondersitzung des Innenausschusses noch vor Silvester.

Die Gewerkschaft der Polizei beklagte einen mangelnden Informationsaustausch zwischen den Behörden. Der Vorsitzende Kopelke sagte dem Sender Phoenix, sehr viele Stellen hätten den Täter im Vorfeld im Visier gehabt, ohne dass notwendige Maßnahmen ergriffen worden seien. Die Behörden in den verschiedenen Regionen Deutschlands kommunizierten untereinander nicht ausreichend. Das sei auch auf den zu strengen Datenschutz zurückzuführen.

Täter fiel Behörden wiederholt auf

Der Landesinnenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Pegel, sagte in Schwerin, der 50-jährige Täter sei vor mehreren Jahren wiederholt mit Androhungen von Straftaten aufgefallen. Im Jahr 2013 sei er vom Amtsgericht Rostock wegen Störung des Öffentlichen Friedens zu 90 Tagessätzen verurteilt worden. 2014 habe es nach Drohungen gegen eine Behörde in Stralsund eine sogenannte Gefährderansprache durch die Polizei gegeben. Pegel berichtete von weiteren Vorfällen 2015. Der Mann sei aber nicht als Gefährder eingestuft worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärte, bereits im Spätsommer 2023 einen Hinweis auf den Täter erhalten zu haben.

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/debatte-um-politische-schlussfolgerungen-innenministerin-faeser-fuer-rasche-beschluesse-100.html


Obwohl ich es für ziemlich sportlich halte vor der Bundestagswahl 2025 noch Gesetze zur inneren Sicherheit beschließen zu wollen Lobe ich die Bundesinnenministerin dafür noch rasch neue Gesetze zur inneren Sicherheit beschließen zu wollen.

Nach dem Anschlag von Magdeburg bei Parteien und Politiker für mehr Künstliche Intelligenz und Biometrie geworben. Auch die Vorratsdatenspeicherung ist natürlich nützlich.

Laut Medienberichten werden sich der Innenausschuss des Bundestags und das Parlamentarische Kontrollgremium am 30. Dezember mit den Ereignissen befassen. Vor der Bundestagswahl 2025 rechne ich nicht mit einem großen Paukenschlag beim beschließen von Gesetzen zur Inneren Sicherheit ud großen Debatten. Eher danach wird es interessanter und spannender, wenn die Kräfteverhältnisse im Bundestag feststehen und nach den Koalitionsverhandlungen.


So schlecht schützen uns Deutschlands Geheimdienste

Der Terror von Magdeburg (5 Tote, 235 zum Teil schwer Verletzte) wirft auch ein Licht auf die Sicherheitsbehörden in Deutschland (BND, Verfassungsschutz, …).

Terror-Experte Peter Neumann erklärt BILD, was bei Deutschlands Spionen schiefläuft.

1. Unsere Nachrichtendienste sind schwach

Ähnlich wie bei der Verteidigung ist Deutschland bei der Spionage völlig abhängig von den USA. Während aber bei der Verteidigung die „Zeitenwende“ zumindest ausgerufen wurde, wurde dies bei den Nachrichtendiensten noch nicht einmal in Erwägung gezogen, sagt Peter Neumann.

2. Hinweise kommen fast immer aus dem Ausland!

„Ich würde sagen, 80 bis 90 Prozent der verhinderten Attentate sind im ersten Moment auf einen Hinweis der ausländischen Nachrichtendienste zurückzuführen – in den meisten Fällen auf die Amerikaner“, sagt TerFDP: Falsch verstandener Datenschutzror-Experte Peter Neumann (King’s College London) zu BILD.

3. Wir klopfen uns auf die Schulter

Deutschland trägt nicht nur kaum etwas zur globalen Sicherheit bei, so Neumann. „Im Gegenteil: Wir preisen unseren Datenschutz und unsere Privatsphäre-Politik, loben uns selbst als die edlen Wächter der Bürgerrechte, während die Amis die Drecksarbeit für uns machen.“

4. Spionage-Befugnisse aus einem anderen Zeitalter!

„Die Nachrichtendienste müssen mehr dürfen“, sagt Neumann. „Telefone kann man abhören, aber welcher Terrorist telefoniert denn bitte heute noch mit Festnetz?“ Neumann sauer: „Unsere Gesetze stammen aus einem anderen Zeitalter und wurden nicht angepasst.“

5. Falsch verstandener Datenschutz

„In Deutschland herrscht ein falsch verstandener Begriff von Datenschutz“, sagt Neumann. Geschützt werden soll in erster Linie die Bevölkerung und nicht solche, die Straftaten verüben wollen. Besonders die FDP habe Reformen, etwa zur Vorratsdatenspeicherung blockiert – obwohl Gerichte dafür schon grünes Licht gegeben hätten.

▶︎ Behörden müssen sich so aufstellen, dass sie Hinweise ernst nehmen. „Seit Jahren sagen wir den Bürgern, sie sollen melden, wenn sie etwas Verdächtiges sehen. Aber wenn sie es tun, passiert nichts“, so Neumann. Auch im Fall Taleb Al Abdulmohsen wurden Hinweise von Behörde zu Behörde weitergeleitet, bis sich eine zuständig fühlte.

▶︎ Dienste müssen sich auf neue Attentäter-Typen einstellen: Taleb Al Abdulmohsen passt nicht klar in eins der häufigsten Täterprofile (Islamist, Rechtsextremist, Linksextremist), erinnert eher an den deutsch-iranischen Attentäter David Somboly, der 2016 in München neun Menschen ermordet hatte. Auch er hatte eine unklare Ideologie und ein gestörtes psychisches Profil.

▶︎ Eine Fehlerkultur muss her: Nach dem Messer-Attentat beim Solinger „Festival der Vielfalt“ im Sommer sagte SPD-Chefin Saskia Esken (63), man könne aus dem Anschlag „nicht viel lernen“. Dabei müsse genau das passieren, sagt Neumann. „Man macht lieber keine Aufarbeitung, weil man fürchtet, am Ende könnte stehen, dass man nicht alles richtig gemacht hat“, so Neumann. Man müsse aber immer daran arbeiten, die Sicherheit weiter zu erhöhen.

▶︎ Sicherheitskonzepte überarbeiten. „Sie sind nur so stark wie ihr schwächstes Glied“, sagt Neumann. „Dass genau dieselbe Art von Anschlag wie auf dem Breitscheidplatz 2016 noch einmal passiert, ist schockierend. Und dass die Stadt Magdeburg ihr Sicherheitskonzept nach wie vor verteidigt, macht mich fassungslos!“

Quelle: https://www.bild.de/politik/inland/so-schlecht-schuetzen-uns-die-deutschen-geheimdienste-67693a33ea4f0347ed5665a0

Gesichtserkennung und Künstliche Intelligenz in der Strafverfolgung: Positive Entwicklungen auf Bund- und Länderebene

Ich muss nicht überlegen wenn ich bei der Bundestagswahl 2025 wähle. Nur Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder und Terroristen müssen Angst vor Künstliche Intelligenz und Biometrie in der Modernen Strafverfolgung der Zukunft haben. Wenn Biometrie und Künstliche Intelligenz Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder und Terroristen in Strafverfolgung jagen soll, wählt CDU.

Biometrie und Künstliche Intelligenz in der Strafverfolgung verstoßen nicht gegen Datenschutz. Weil die Bürger damit rechen müssen von einer Künstlichen Intelligenz gejagt zu werden. So wie die Polizeibeamten ja auch Personenbezogene Daten nutzen und zusammenführen müssen um Kriminelle Biomeriezu jagen. Außerdem haben die Bürger ja die Entscheidung über ihre Daten, wer als Beispiel ein Mord begeht ist sich über die Konsequenzen bewusst und weiß das anschließend die Polizei personenbezogenen von einem verarbeitet, auch mittels KI.

  1. Straftäter wissen das Polizei und KI nach einem fahnden
  2. Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter seine personenbezogenen Daten verarbeiten, auch mittels KI.
  3. Ob die KI-Kamera auf dem Bahnsteig einen filmt oder man am Bahnsteig neben einen Polizisten steht, da passiert ermal nichts auch die Personenbezogenen Daten sind für Mensch und Maschine absolut belanglos. Anders 5 Meter weiter wo ein Passant jemanden auf die Gleise schubst und somit das Interesse der KI-Kamera und des Beamten auf sich lenkt. Ob KI oder Polizeibeamter in der Strafverfolgung, die Bürger entscheiden zu jeder Zeit selber wo, wann und sogar wie oft ihre Personenbezogen Daten von Mensch oder Maschine in der Strafverfolgung bearbeitet werden. Wer nicht möchte das Beamte oder KI seine personenbezogene Daten bearbeitet und sammelt muss halt keine Verbrechen begehen. So viel Krips in Kopf sohlten auch die Gegner von KI und Biometrie, den Bürgern und Verbrecher zu gestehen.

Merksatz: Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts, deren Potenziale die Strafverfolgung nutzen sollte. Für Sicherheit, Schutz, Freiheit und des Rechts.

Die Menschen werden sich ein sicheres Europa und EU-Heimatland zurückholen und Computer/IT-Großrechner sowie Künstliche Intelligenz (KI) wird Sie dabei unterstützen. Und das zusammenleben von Bundes- und EU- Bürgern, Flüchtlingen, Schutzsuchende zum Positiven Beeinflussen.

Gesichtserkennung und Künstliche Intelligenz in der Strafverfolgung: ich bin mit den Positiven Entwicklungen auf Bund- und Länderebene zu frieden. Alles gut im Fluss und auch noch in eine richtige Richtung.

Das ist erst nur der Anfang von etwas ganz großen, für Künstliche Intelligenz in der Strafverfolgung


Schwarz-grüne Landesregierung: Schleswig-Holstein führt gleich mehrere Arten von Gesichtserkennung ein

Die schwarz-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein wird die automatisierte Analyse biometrischer Merkmale ausbauen. Das besagt das gestern vorgestellte „Sicherheits- und Migrationspaket“.

Die schwarz-grüne Landesregierung von Schleswig-Holstein hat gestern ein „Sicherheits- und Migrationspaket“ vorgestellt, das unter anderem verschiedene Arten der biometrischen Gesichtserkennung erlaubt. Nach dem zugrundeliegenden „Maßnahmenkonzept“ soll die Polizei von Schleswig-Holstein künftig „Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen des Internets mit den polizeilichen Fahndungsdaten“ abgleichen dürfen.

Das Ansinnen war auch Teil des Überwachungspakets der damals noch existierenden Ampel-Regierung im Bund. Dieser Teil war zunächst im Bundesrat gescheitert, doch nun haben sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und die Innenminister*innen der Länder darauf geeinigt, ihn doch vor der Wahl noch durchzuwinken.

Im Prinzip besagt die Idee, dass die Polizei ein eigenes Clearview oder PimEyes bekommen soll. Diese Suchmaschinen durchforsten das frei zugängliche Internet und nehmen die biometrischen Merkmale aller gefundenen Gesichter in eine Datenbank auf. Lädt man ein Bild einer Person hoch, bekommt man daraufhin alle Bilder angezeigt, auf denen die mutmaßlich gleiche Person im Netz zu sehen ist.

Klarer Verstoß gegen EU-Datenschutz

Was die Gesichtersuchmaschinen tun, ist allerdings illegal – eine nicht erlaubte Verarbeitung von persönlichen Daten und somit ein klarer Verstoß gegen EU-Datenschutzregeln. Damit die Polizei, wie von Schleswig-Holstein und auch den übrigen Ländern gewünscht, Fotos aus dem Internet mit Fahndungsbildern abgleichen kann, müsste sie selbst eine derart fragwürdige Datenbank aufbauen. Die EU-KI-Verordnung verbietet aber „die Verwendung von KI-Systemen, die Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungsmaterial erstellen oder erweitern“.

Des Weiteren sollen Aufzeichnungen, die mittels Überwachungstechnik bei Großveranstaltungen oder Kriminalitätsschwerpunkten gewonnen wurden, nahezu in Echtzeit mit polizeilichen Fahndungsdaten abgeglichen werden können, so das Maßnahmenkonzept. Die Landesregierung von Hessen verabschiedet vermutlich noch diese Woche ein Gesetz, das ebenfalls Echtzeit-Gesichtserkennung erlaubt.

Schleswig-Holstein wird neben dem Abgleich von Fahndungs- mit Internetfotos und der Echtzeit-Gesichtserkennung in anfallenden Überwachungsbildern noch ein drittes System zur Gesichtserkennung einführen: Die Landesregierung will vier Fahrzeuge anschaffen, die mit Kameras und integriertem Gesichtserkennungssystem ausgestattet sind. Diese sollen bei Großveranstaltungen oder an Kriminalitätsschwerpunkten aufgestellt werden und den Strom der Passant*innen nach gesuchten Personen durchforsten.

Außerdem erlaubt Schleswig-Holstein mit dem „Sicherheits- und Migrationspaket“ dem Landesamt für Verfassungsschutz den Einsatz von Staatstrojanern in Form der sog. „Quellen-TKÜ“, mit denen dieses in Endgeräte eindringen kann, um die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Nachrichten auszuhebeln. Zudem sollen technische Systeme mit sogenannter Künstlicher Intelligenz eingesetzt werden, um große Datenmengen zu bearbeiten, wie es in Bayern bereits im Testbetrieb praktiziert wird.

Quelle: https://netzpolitik.org/2024/schwarz-gruene-landesregierung-schleswig-holstein-fuehrt-gleich-mehrere-arten-von-gesichtserkennung-ein/


Hessen: Videoüberwachung des öffentlichen-Jetzt soll die Echtzeit-Gesichtserkennung kommen

Die Bilder hessischer Überwachungskameras sollen künftig automatisch live nach bestimmten Personen durchsucht werden. Und die Bundes-CDU fordert eine derartige biometrische Fernidentifizierung an deutschen Bahnhöfen.

Das „Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit“ steht im hessischen Landtag kurz vor der Verabschiedung. Morgen findet die zweite Lesung dazu statt, am Donnerstag soll die finale folgen. Das Gesetz erlaubt unter anderem Videoüberwachung rund um Flughäfen und an sogenannten, polizeilich definierten „Angsträumen“, Drohneneinsätze zur Telekommunikationsüberwachung „Wir dürfen mit dem Hinweis auf Datenschutz nicht mit Mitteln aus dem letzten Jahrhundert arbeiten.“ Kriminelle würden die neuesten technischen Mittel nutzen. „Bahnhöfe und öffentliche Räume dürfen nicht zu Unsicherheitsräumen werden“,und zum Filmen von Wohnungen, elektronische CDU will KI-Überwachung von Bahnhöfen einführenFußfesseln für Gefährder.

Ein aktueller Änderungsantrag der Regierungsfraktionen CDU und SPD, der vermutlich morgen angenommen wird, macht den Gesetzentwurf noch einmal deutlich brisanter. Demnach sollen die Bilder von Kameras, die den öffentlichen Raum in Hessen überwachen, zum Beispiel im Frankfurter Bahnhofsviertel, mit sogenannter KI in Echtzeit nach den Gesichtern bestimmter Personen durchsucht werden dürfen.

Die Software soll prüfen, wer sich verdächtig bewegt oder mutmaßlich gefährliche Gegenstände bei sich trägt und nach Auftrag einer Beamt*in die Person dann über alle einlaufenden Streams hinweg verfolgen. Zur Gefahrenabwehr dürfen die aufgenommenen Bilder auch automatisiert mit polizeilichen Datenbanken abgeglichen werden.

Anlasslose biometrische Massenanalyse

Aktuell sind in den polizeilichen Datenbanken hauptsächlich die biometrischen Merkmale von Menschen gespeichert, die zuvor Gegenstand einer erkennungsdienstlichen Behandlung waren. Künftig sollen, geht es nach Bundesinnenministerin Nancy Faeser und den Innenminister*innen der Länder, in einer weiteren polizeilich zugänglichen Datenbank alle Gesichter erfasst werden, von denen öffentlich einsehbare Fotos im Internet existieren.

Zur Terroristenjagd, zum Auffinden von Vermissten und mutmaßlich bedrohten Personen sollen die hessischen Polizist*innen das Videoüberwachungssystem auch mit Fahndungsfotos füttern können, nach denen das anfallende Material gescannt wird. Carsten Linnemann, Generalsekretär der Bundes-CDU, denkt in eine ganz ähnliche Richtung. Er sieht als einen der ersten Schritte einer potenziell CDU-geführten nächsten Bundesregierung den Aufbau von biometrischer Echtzeitidentifikation an Bahnhöfen. „Wir sorgen durch Gesichtserkennung mittels KI für sichere Bahnhöfe“, sagte er dem Handelsblatt.

Der automatische Abgleich wäre ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte Unschuldiger. Ein Test am Berliner Südkreuz erbrachte 2017/2018 eine Falsch-Positiv-Rate von etwa 0,1 Prozent. Das heißt, von 1.000 Passant*innen löst eine aus Versehen Alarm aus. Allein auf den 5.400 Bahnhöfen der deutschen Bahn bewegen sich allerdings täglich etwa 21 Millionen Menschen – das heißt durchschnittlich alle vier Sekunden würde jemand Opfer einer unbegründeten Ausweiskontrolle oder sogar Leibesvisitation.

Quelle: https://netzpolitik.org/2024/videoueberwachung-des-oeffentlichen-raums-jetzt-soll-die-echtzeit-gesichtserkennung-kommen/


CDU will KI-Überwachung von Bahnhöfen einführen

Die CDU zieht mit Forderungen für eine strengere Sicherheitspolitik in den Wahlkampf. In bestimmten Bereichen soll künftig KI-gestützte Gesichtserkennung zum Einsatz kommen.

Die CDU will die Videoüberwachung von Bahnhöfen mit Gesichtserkennung durch Künstliche Intelligenz (KI) ausbauen. Dies soll einer der ersten Schritte einer möglichen unionsgeführten Bundesregierung sein. „Wir sorgen durch Gesichtserkennung mittels KI für sichere Bahnhöfe“, sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann dem Handelsblatt.

Im Gegensatz zur herkömmlichen Videoüberwachung können KI-Systeme Menschen, deren Fotos in einer Polizeidatenbank gespeichert sind, in Echtzeit erkennen, wenn sie von einer Videokamera gefilmt werden. In der vergangenen Legislaturperiode wollte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die gesetzlichen Grundlagen für die KI-gestützte Überwachung schaffen. Er nahm dann aber wieder Abstand von den Plänen – wegen bestehender Unklarheiten, wie es seinerzeit hieß.

Dabei fielen die Ergebnisse eines Feldversuchs zur Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin-Südkreuz positiv aus. Bei dem 2017 für ein Jahr durchgeführten Test wurde geprüft, wie zuverlässig spezielle Systeme die Gesichter von Passanten erkennen. Bundespolizei und Bundeskriminalamt waren zufrieden, Kritikern war die Fehlerquote allerdings zu hoch.

Abgleich mit frei verfügbaren Fotos aus dem Internet

Erst diesen Herbst gab es wieder einen Vorstoß der Polizei, KI-gestützte Gesichtserkennung zu erlauben: einen Abgleich mit Millionen frei verfügbarer Fotos aus dem Internet. Details dazu finden sich in einem von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geschnürten Sicherheitspaket.

Die Länder lehnten die Pläne zunächst als nicht weitgehend genug ab. Am Freitag aber konnten die Innenminister auf ihrer Konferenz im brandenburgischen Rheinsberg letzte Streitpunkte ausräumen. Damit können die Maßnahmen noch in der laufenden Legislaturperiode beschlossen werden. Die KI-Überwachung von Bahnhöfen gehört nicht dazu. Diese Gesetzeslücke will die CDU schließen.

Die Innenminister der Länder forderten dazu auf, verfassungs- und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in Echtzeit zu klären.

» Lesen Sie auch: SPD will den Sicherheitsbehörden die Terrorbekämpfung mit KI ermöglichen

Der Fokus auf Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum begründet sich schon mit der Größe des Bahnbereiches, die eine Überwachung schwierig macht. Bundesweit gibt es 5400 Bahnhöfe, auf denen mit etwa 21 Millionen Personen täglich über dreißig Mal so viele Menschen unterwegs sind wie an allen deutschen Flughäfen.

Daher setzt die CDU auf Künstliche Intelligenz. „Durch den Einsatz von Gesichtserkennung und KI können wir 99 Prozent vor dem einen Prozent Straftätern schützen“, sagte Ines Claus, Mitglied des Präsidiums. Vorbehalte etwa von Datenschützern hält die CDU-Politikerin für wenig zielführend.

„Wir dürfen mit dem H„Wir dürfen mit dem Hinweis auf Datenschutz nicht mit Mitteln aus dem letzten Jahrhundert arbeiten.“ Kriminelle würden die neuesten technischen Mittel nutzen. „Bahnhöfe und öffentliche Räume dürfen nicht zu Unsicherheitsräumen werden“,inweis auf Datenschutz nicht mit Mitteln aus dem letzten Jahrhundert arbeiten.“ Kriminelle würden die neuesten technischen Mittel nutzen. „Bahnhöfe und öffentliche Räume dürfen nicht zu Unsicherheitsräumen werden“, warnte Claus.

In der SPD stoßen die Pläne der CDU auf Skepsis, die Grünen lehnen sie ab. Nicht alle Kriminalitätsprobleme an Bahnhöfen seien mit Kameras und Gesichtserkennung zu lösen, sagte der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler dem Handelsblatt. Er wies zudem darauf hin, dass die KI-Gesichtserkennung seit August „aus sehr guten Gründen den teils strengen Regeln der europäischen KI-Verordnung“ unterliege.

In der Verordnung sei die biometrische Gesichtserkennung als „hochriskant“ eingestuft worden und bis auf wenige Ausnahmen, darunter die Terrorismusabwehr und die Suche nach vermissten Personen, prinzipiell verboten. Fiedler plädiert für „möglichst gute“ rechtliche und technische Möglichkeiten der Polizei.

„Ich bin daher offen dafür, dass wir uns damit befassen, ob und inwieweit wir die möglichen Ausnahmen aus der KI-Verordnung für die Bundespolizei regeln“, sagte er. „Dem Schüren von Angst und vermeintlich einfachen Lösungsversprechungen werde ich jedoch vehement entgegentreten.“

Der Vizechef der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, kritisierte die CDU-Pläne scharf. „Mehr Sicherheit für Deutschland erreicht man mit einem solchen Law-Order-Populismus ganz gewiss nicht“, sagte von Notz dem Handelsblatt. Man könne sich über den Vorstoß von „wirklich nur sehr wundern“. Denn schließlich seien es CDU und CSU gewesen, die das Sicherheitspaket der Bundesregierung im Bundesrat zunächst haben scheitern lassen.

„Man könnte schon auf den Gedanken kommen, dass die Union mit ihren täglich neuen Forderungen nach Instrumenten, von denen selbst Horst Seehofer als damaliger CSU-Bundesinnenminister wieder Abstand genommen hat, nun genau davon ablenken will.“

CDU-Generalsekretär Linnemann will die Sicherheitspolitik im Fall eines Wahlsieges unmittelbar angehen. Ziel sei es, bis nächstes Jahr zu Weihnachten für „die Schippe Zuversicht“ zu sorgen, die das Land dringend brauche. „Dafür werden wir mit unserem Sofortprogramm wieder Vertrauen schaffen“, kündigte Linnemann an.

Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/sicherheit-cdu-will-ki-ueberwachung-von-bahnhoefen-einfuehren/100093218.html

Vorratsdatenspeicherung, Gesichtserkennung und Künstliche Intelligenz – Innenministerkonferenz: einig beim „Sicherheitspaket“

Künstliche Intelligenz in der Polizeiarbeit
Künstliche Intelligenz in der Polizeiarbeit

06.12.2024

Im Streit über die Zurückweisung von Flüchtlingen bleiben die Innenminister gespalten: Auf ihrer Konferenz gab es keine Einigung. Ganz im Gegensatz zum „Sicherheitspaket“: Für die Sicherheitsbehörden soll es mehr Befugnisse geben.

Die Innenminister von Bund und Ländern konnten im Streit über Zurückweisungen von Flüchtlingen an deutschen Grenzen ihre Differenzen nicht überwinden. Man habe nicht zu einem einvernehmlichen Beschluss gelangen können, erklärte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Brandenburgs Ressortchef Michael Stübgen, nach den Beratungen im brandenburgischen Rheinsberg. Die Unterschiede seien „noch nicht überwindbar“, ergänzte der CDU-Politiker.

Noch am Donnerstag hatte Stübgen festgestellt, dass es diese Unterschiede beim Themenkomplex Asyl- und Migrationspolitik zwischen den SPD- und den unionsregierten Ländern gibt. Die SPD-Länder seien nicht bereit, die wesentlichen Forderungen der Union mitzutragen, hatte er betont. Das betreffe etwa die CDU-Forderung nach der Ausweitung der Liste sogenannter sicherer Herkunftsländer sowie nach möglichen Zurückweisungen an deutschen Grenzen

„Es muss an der deutschen Grenze auch zurückgewiesen werden“, forderte Stübgen nun erneut. Zurückweisungen werden derzeit praktiziert, wenn Einreisende etwa kein Visum haben, sind europarechtlich aber nicht ohne Weiteres möglich, wenn die Betroffenen um Schutz bitten. Die Bundesregierung lehnt sie deswegen ab.

Faeser will Grenzkontrollen verlängern


Die Grenzkontrollen sollen über den März nächsten Jahres hinaus verlängert werden. Das kündigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser an. Die Kontrollen aller Außengrenzen hätten sich bewährt, betonte die SPD-Politikerin. Die Zahl der Asylgesuche sei zurückgegangen. Zugleich seien 37.000 Personen an den Grenzen abgewiesen und 1.600 Schleuser festgenommen worden.


Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zuletzt mitteilte, wurden in Deutschland im Zeitraum vom Januar bis Nhttps://www.youtube.com/watch?v=g-oUlc1-4F0ovember 2024 fast 30 Prozent weniger Asylanträge gestellt als noch im gleichen Zeitraum im Jahr zuvor.

Einig sind sich die Innenminister von Bund und Ländern hingegen dabei, dass straffällig gewordene Asylbewerber auch weiterhin nach Syrien und Afghanistan abgeschoben werden sollten. Faeser sagte, es werde daran gearbeitet, dass es weitere Abschiebungen nach Afghanistan geben werde. Auch die Bemühungen, Straftäter nach Syrien abzuschieben, würden fortgesetzt, sagte die Ministerin. Allerdings machten die aktuellen Entwicklungen in dem Land die Sache nicht leichter.

Kompromiss beim „Sicherheitspaket“

Einigkeit gab es zudem beim in Teilen noch offenen „Sicherheitspaket“: Hier wurden laut CDU-Politiker Stübgen letzte Streitpunkte ausgeräumt. Damit sei der Weg frei für eine Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.

Der Bundestag hatte das Paket am 18. Oktober insgesamt verabschiedetder Bundesrat hatte daraufhin den Teil der Stärkung der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen der Terrorismus an den Vermittlungsausschuss verwiesen, da die unionsgeDie Grenzkontrollen sollen über den März nächsten Jahres hinaus verlängert werden. Das kündigte Bundesinnenministerin Nancy Faeser an. Die Kontrollen aller Außengrenzen hätten sich bewährt, betonte die SPD-Politikerin. Die Zahl der Asylgesuche sei zurückgegangen. Zugleich seien 37.000 Personen an den Grenzen abgewiesen und 1.600 Schleuser festgenommen worden.führten Länder auf ein schärferes Vorgehen bestanden.

Reul: „Haben große Chance genutzt“

Faeser begrüßte, dass das „Sicherheitspaket“ nun noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden könne. „Wir waren uns bei dieser Innenministerkonferenz einig, welche neuen Befugnisse unsere Sicherheitsbehörden angesichts der aktuellen Bedrohungen brauchen“, erklärte die SPD-Politikerin.


„Wir müssen Terrorverdächtige, Mörder und Vergewaltiger mit KI-basierter Gesichts- oder Stimmerkennung identifizieren können. Außerdem brauchen wir eine rechtssichere Speicherpflicht für IP-Adressen.“ Letzteres hatte die FDP in der geplatzten Ampel-Regierung noch blockiert.

„Wir haben eine große Chance genutzt, unseren Sicherheitsbehörden ein notwendiges Update zu verpassen“, sagte der nordrhein-westfälische Innenminister, Herbert Reul. „Jetzt brauchen wir Tempo.“


Der Beschluss sieht unter anderem vor, Sicherheitsbehörden die Speicherung von IP-Adressen und Verkehrsdaten mit einer „angemessenen Mindestspeicherfrist“ zu erlauben. Zudem soll ein nachträglicher biometrischer Abgleich von Daten mit im Internet frei zugänglichen Bild- und Audiodateien einfacher möglich werden. Dafür solle der Bund die Rechtsgrundlagen im Bundespolizeigesetz, dem Bundeskriminalamtsgesetz und in der Strafprozessordnung schaffen.


Überdies fordern die Innenminister den Bund dazu auf, verfassungs- und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in Echtzeit zu klären. Dann dürften Ermittler Bilder aus Videoüberwachung im öffentlichen Raum unmittelbar mit Fahndungsdateien abgleichen. 

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/innenministerkonferenz-migration-100.html