Asyl und Migration: Familiennachzug-Stopp und Abschaffung von „Turbo-Einbürgerung“

Das Bundeskabinett will am Mittwoch den Familiennachzug von Geflüchteten ohne Asyl-Status für zwei Jahre aussetzen. Sowie die Abschaffung der von der Ampel-Regierung eingeführten beschleunigten Einbürgerung nach drei Jahren. Dafür wird Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nach eigenen Angaben einen Gesetzentwurf vorlegen.

Am Mittwoch soll im Kabinett die Aussetzung des Familennachzugs von Geflüchteten ohne Asyl-Status für zwei Jahre beschlossen werden. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werde. Zuerst hatte darüber die „Bild am Sonntag“ berichtet.

„Bisher konnten 1.000 Personen pro Monat nach Deutschland nachgezogen werden. Damit ist jetzt Schluss“, sagte Dobrindt der Zeitung. „Wir schreiben die Begrenzung von Migration wieder ins Gesetz“, betonte der Minister. Das Gesetz muss allerdings noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.

Dobrindt setzt mit dem Gesetz eine im Koalitionsvertrag festgehaltene Vereinbarung von Union und SPD um. „Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet für zwei Jahre aus“, heißt es darin. Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen, die kein Asyl bekommen, aber aus anderen Gründen vorerst bleiben dürfen. Bislang wurde pro Monat bis zu tausend engen Angehörigen der Familiennachzug nach Deutschland gewährt.

Subsidiären Schutz bekommen seit 2011 in Deutschland Personen, denen in ihrer Heimat ernsthafter Schaden droht. Das betrifft vor allem von Bürgerkriegen geprägte Länder. Deswegen stellen Syrer, Iraker und Afghanen die größten Gruppen unter den subsidiär Schutzberechtigten. Derzeit fallen darunter etwa 351.000 Personen in Deutschland. Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/warum-innenminister-alexander-dobrindt-den-familiennachzug-aussetzt-110500333.html

Der Familiennachzug für Flüchtlinge ohne Asylstatus war bereits von März 2016 bis Juli 2018 von der damaligen schwarz-roten Koalition ausgesetzt worden. Begründet wurde dies damals mit der Absicht, eine Überlastung bei der Aufnahme und Integration zu vermeiden. Seit August 2018 dürfen monatlich 1.000 Menschen als Angehörige von Menschen mit diesem Schutzstatus einreisen.

Union spricht von „Turbo-Einbürgerungen“

Ein weiterer Gesetzentwurf, der am Mittwoch beschlossen werden soll, sieht die Abschaffung der von der Ampel-Regierung eingeführten beschleunigten Einbürgerung nach drei Jahren für besonders gut integrierte Zuwanderer vor. Die Union spricht von „Turbo-Einbürgerungen“, die künftig nicht mehr möglich sein sollen. Ziel sei es, „die Bedeutung des im Inland rechtmäßig zurückgelegten Aufenthaltes als zentrale und wesentliche Einbürgerungsvoraussetzung zu stärken“, heißt es in dem Referentenentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über den zuerst die „Zeit“ berichtete. Er wurde bereits den Ländern zugeleitet, die bis Montag Zeit zur Stellungnahme haben.

Damit wird ein Punkt aus der von SPD, Grünen und FDP verabschiedeten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts rückgängig gemacht. An der Reduzierung der Wartefrist für normale Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre und an der Erlaubnis für den Doppelpass, die von der Ampel ebenfalls beschlossen worden war, wollen CDU, CSU und SPD laut Koalitionsvertrag aber festhalten. 

Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/stopp-familiennachzug-turbo-einbuergerung-gefluechtete-100.html


Hauptbahnhof Hamburg: Polizeigewerkschafter fordert nach Messerangriff „KI-unterstützte Kameratechnik zur Verhaltenserkennung“

„Solche Attentate sind leider nie hundertprozentig zu verhindern“, sagte Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Bundespolizei in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), als Reaktion auf den brutalen Messerangriff im Hamburger Hauptbahnhof. Allerdings bedürfe es jetzt „dringend“ Kontrollmöglichkeiten an Bahnhöfen für die Bundespolizei – und zwar „flächendeckend“.

Außerdem benötigten die Beamten „KI-unterstützte Kameratechnik, die auch Verhaltenserkennung beinhaltet, sodass solche Verhaltensauffälligkeiten im Vorfeld schon erkannt werden könnten.“

Quelle: https://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-mitte/article409098339/messerstecherei-am-hauptbahnhof-acht-menschen-verletzt-2.html


Christian Dauck

Polizeibekannt und Psychisch Krank: Frau verletzt 18 Menschen/Register für psychisch kranke Gewalttäter Bundesweit

Hamburg – Wieder so eine Gewalttat! Wieder mit einem Messer! Der Wahnsinn geht immer weiter. Im Hamburger Hauptbahnhof ist es am Freitagabend zu einem brutalen Messer-Angriff gekommen. Es war eine Frau, sie lief Amok!

Bei dem Angriff wurden insgesamt 18 Menschen verletzt. Vier Opfer schweben in Lebensgefahr, sechs erlitten schwere, aber nicht lebensbedrohliche Verletzungen.

Es passierte um 18.05 Uhr auf Bahnsteig 13/14. An Gleis 14 stand der ICE 855 (Hamburg-München). Plötzlich war da diese Frau auf dem Bahnsteig. Sie zog ein Messer – und stach wahllos auf wartende Reisende ein!

Schreie! Panik! Menschen brachen zusammen, von der Klinge getroffen. „Ich hatte zum Glück keine Kopfhörer drin, deswegen habe ich mitbekommen, wie alle angefangen haben zu schreien. Und dann sind alle weggerannt“, sagte eine Reisende zum „Hamburger Abendblatt“.

Polizei und Bundespolizei, die am und im Hamburger Hauptbahnhof immer staam Hamburger Hauptbahnhofrk präsent sind, waren in wenigen Sekunden vor Ort. Sie konnten die Täterin überwältigen und entwaffnen. Die Personalien der Frau wurden festgestellt. Sie ist nach BILD-Informationen Deutsche und polizeibekannt, laut den bisherigen Ermittlungen soll sie zudem als psychisch krank bekannt sein und schon Aufenthalte in der Psychiatrie gehabt haben.

Auf dem Bahnsteig lagen blutende Menschen, die Feuerwehr löste Großalarm für ihre Rettungskräfte aus. Notärzte und unzählige Sanitäter rasten zum Hamburger Hauptbahnhof.

Auch der Großraumrettungswagen der Feuerwehr war im Einsatz. Das Kriseninterventionsteam übernahm vor Ort die Betreuung von Augenzeugen und Opfern, die Straße Steintordamm neben dem Bahnhof glich laut Augenzeugen einem Lazarett.

Einige Verletzte wurden im Zug behandelt, andere sofort in Krankenhäuser gefahren. Der Zug, der an Gleis 14 stand, wurde evakuiert, der Bahnverkehr teilweise eingestellt.

Um kurz nach 20 Uhr schrieb die

Hamburger Polizei zunächst auf X: „Bei der festgenommenen Person handelt es sich um eine 39-jährige Frau. Aufgrund der bishLinnemannerigen Erkenntnisse gehen wir davon aus, dass sie allein gehandelt hat.“

Die Ermittlungen zu den Hintergründen liefen „auf Hochtouren“, so die Polizei. Das Motiv der Amokläuferin ist also noch völlig unklar. Am späten Abend teilte die Polizei mit, es gebe bisher keine Hinweise auf eine politische Motivation.

Quelle: https://www.bild.de/news/hamburg-messerangriff-am-hauptbahnhof-viele-verletzte-lebensgefahr-6830a211d892283a30e7f2e1


CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert Raster und Register für »psychisch Kranke«

Carsten Linnemann: »Ich ziehe die Lehre daraus, dass Attentäter in Deutschland nicht einfach zu definieren sind. Ich meine, wir haben große Raster angelegt für Rechtsextremisten, für Islamisten, aber offenkundig nicht für psychisch kranke Gewalttäter. Und das ist einfach ein großes Defizit in Deutschland.

Wir sehen das bei dem Taleb A. Ich meine, das müssen Sie sich mal vorstellen, er schreibt im Netz, »Polizei ist Verbrecher« »Islamkritiker« ist er, er spricht von einem USB-Stick, er sagt, er will dieses Jahr sterben, also wirklich, ja, psychisch krank.

Und für diese Typen haben wir keine Raster in Deutschland.

Da braucht es einfach einen Austausch der Behörden untereinander, auch der Sicherheitsbehörden mit der Psychiatrie, mit Psychotherapeuten und Vielem mehr, das ist meine Lehre. Es reicht nicht aus eine Liste anzulegen für Rechtsextremisten und Islamisten, sondern in Zukunft sollte das auch für psychisch Kranke gelten«.


Anschreiben/Präsentation: Europäische Union – Grenzkontrollen der Zukunft

Heute nach der Schule den ganzen Tag gearbeitet. Privat ein ganz normaler Arbeitstag für mich, die es zum Glück auch nicht so oft gibt.


Die Idee zur Präsentation/Arbeit ist mir auf der Fahrt nach Hause gekommen. Und habe mich Zuhause sofort an die Arbeit gemacht wie man das am besten aufbereiten kann. 10 Stunden daran gearbeitet und getüftelt.

Ist sehr gut geworden um es Behörden und EU-Institutionen zu Präsentieren, es braucht nur die richtigen Leute die damit was anfangen können. Solche arbeiten machen Spaß und hilft beim reflektieren. Wenn man an so einer Idee tüftelt wird man nie fertig es ist ein Prozess bei dem etwas entsteht.

Forschung und Technologie: Wie kann Automatisierung die Polizei bei Grenzkontrollen entlasten?

Verschärfte Grenzkontrollen stellen Polizei und Sicherheitsbehörden vor große Herausforderungen. Automatisierung bietet innovative Lösungen, um den gestiegenen Kontrollaufwand effizienter zu bewältigen, Wartezeiten zu verkürzen und die Sicherheit zu erhöhen.

Die neue Bundesregierung hat als Reaktion auf steigende Migrationszahlen und wachsende Sicherheitsbedenken die Grenzkontrollen deutlich verschärft. Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte diese angeordnet, nachdem er sein neues Amt wenige Stunden angetreten hatte. Ziel ist es, irreguläre Einreisen effektiver zu verhindern und den Schutz der Außengrenzen zu stärken. Dabei werden sowohl stationäre als auch temporäre Kontrollen an den Landesgrenzen intensiviert.

Hinzu kommt: Das Europaparlament und die EU-Staaten haben sich im Dezember 2024 auf die Einführung des neuen Ein- und Ausreisesystems geeinigt. Das sogenannte Entry/Exit-System, kurz EES, wird nun ab Juni schrittweise an den Start gehen. Dieses System funktioniert auf Basis biometrischer Daten. Es erfasst Fingerabdrücke und Gesichtsbilder automatisch und wertet diese aus.

Das Ziel auch hier: irreguläre Migration besser kontrollieren zu können und Identitätsbetrug zu erschweren. EES war bereits 2014 erfolgreich getestet worden. Nun sollen die Grenzkontrollen noch weitreichender digitalisiert werden – so sieht es das „Smart-Borders-Programm“ der Europäischen Union vor.

Was wird aktuell an den deutschen Außengrenzen kontrolliert?

Aktuell gibt es wieder zusätzliche Kontrollpunkte an den Grenzen. In diesem Zusammenhang prüft die Bundespolizei verstärkt Reisedokumente und hat die Kontrollen auch auf bislang offene Grenzübergänge ausgeweitet. Besonders im Fokus stehen neben biometrischen Verfahren auch der Abgleich mit europäischen Datenbanken wie dem Schengener Informationssystem (SIS) und dem EES.

Diese Maßnahmen stehen im deutlichen Gegensatz dazu, was in den vergangenen Jahren ein bekanntes Bild an den EU-Grenzen war: Hier verschwanden nach und nach feste Grenzanlagen, Schlagbäume gehörten der Vergangenheit an. Heute scheint die Rückkehr zu alten Zeiten aktueller denn je: Die Bundespolizei baut Zelte auf und richtet provisorische Absperrungen ein, um die Menschen an den Grenzen kontrollieren zu können.

Was bedeuten die Kontrollen für die Polizei?

Die verschärften Grenzkontrollen bedeuten für die Polizei einen erheblichen Mehraufwand. Die Beamtinnen und Beamten müssen nicht nur mehr Personen kontrollieren, sondern auch komplexere Prüfverfahren anwenden.

Diese umfassen die Überprüfung biometrischer Daten, den Abgleich mit internationalen Fahndungssystemen und die Bearbeitung von Verdachtsfällen. Das verursacht deutlich mehr Arbeit als vorher. Die Polizeigewerkschaft hat deshalb bereits angekündigt, dass sich die intensiven Kontrollen in dieser Form nur noch wenige Wochen realisieren ließen.

Sicheres Datennetz notwendig

Neben der klassischen Passkontrolle müssen die Beamtinnen und Beamten viele Daten digital erfassen und auswerten. Dafür brauchen sie ein sicheres und stabiles Datennetz, das weitgehend störungsfrei funktioniert. Schließlich gilt es, große Datenmengen in kurzer Zeit zu verarbeiten. Dafür braucht es die entsprechenden technischen Rahmenbedingungen, um möglichst in Echtzeit auf sicherheitsrelevante Informationen zugreifen zu können. Andernfalls lässt sich ein Datenabgleich an den Grenzen kaum realisieren.

Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die engmaschigeren Grenzkontrollen vor allem in Ferienzeiten zu deutlich erhöhten Wartezeiten führen können. Deshalb setzt die EU auf den Einsatz digitaler Systeme – auch in Verbindung mit Künstlicher Intelligenz (KI).

Wie lassen sich Grenzkontrollen automatisieren?

Automatisierte Grenzkontrollsysteme wie EasyPASS, EasyGate oder das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES) sind bereits an vielen Flughäfen und Grenzübergängen im Einsatz. Sie nutzen biometrische Verfahren zur Identitätsprüfung und ermöglichen es Reisenden, Kontrollpunkte selbstständig zu passieren.

An mindestens 14 großen Flughäfen in Deutschland gibt es bereits bei der Einreise nicht nur Durchgänge, an denen Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei sitzen und die Ausweisdokumente kontrollieren, sondern auch separate Durchgänge. Hier übernimmt das System EasyPass die Kontrolle der Dokumente. Ergänzt werden die vorhandenen Technologien durch automatische Kennzeichenerfassung und KI-gestützte Videoüberwachung.

Die Automatisierung der Grenzkontrollen eröffnet zahlreiche Perspektiven:

  • Sie beschleunigt Routineprozesse, reduziert den Personalbedarf und erhöht die Sicherheit durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Denn KI ist in der Lage, große Datenmengen zu analysieren und Muster zu erkennen.
  • Moderne Systeme können verdächtige Aktivitäten in Echtzeit identifizieren und die Polizei gezielt alarmieren. Dadurch bleibt mehr Zeit für die Bearbeitung komplexer Fälle.

Forschung weit fortgeschritten

Die Forschung zur Automatisierung der Grenzkontrollen ist weit fortgeschritten. Im Rahmen des Förderprogramms „Horizon 2020“ und dessen Nachfolger „Horizon Europe“ wurden zahlreiche Projekte unterstützt.

Zwei Beispiele: „D4FLY“ vergleicht Daten zu Iris, 3D-Gesicht, 2D-Wärmebild des Gesichts, Körperform und Körperbau mit vorab erfassten Referenzdaten. „iBorderCtrl“ funktioniert wie ein Lügendetektor, allerdings auf KI-Basis. Hier kann anhand von Mikroexpressionen im Gesicht das Verhalten von Reisenden analysiert und eine Risikobewertung abgeben werden. Wann und wie diese Systeme an den Grenzen zum Einsatz kommen sollen, ist aktuell noch offen.

KI-Systeme sollen Polizei unterstützen

Automatisierte Systeme bieten einen entscheidenden Vorteil: Sie entlasten die Polizei, indem sie Routinekontrollen übernehmen und nur noch bei Auffälligkeiten eingreifen müssen. So können sich Beamtinnen und Beamte auf polizeiliche Fachaufgaben konzentrieren. Systeme wie die Integrierte Grenzkontrollanwendung (IGA) 2.0 sorgen zudem für einen reibungslosen Informationsfluss zwischen den Behörden und ermöglichen eine schnellere Entscheidungsfindung.

Schließlich braucht es eine behördenübergreifende Zusammenarbeit. Im Bereich der Grenzkontrollen gibt es diese bereits: IGA führt IT-Systeme zusammen, die bisher getrennt voneinander funktionierten. Konkret bedeutet das: Das System übernimmt die optische und elektronische Überprüfung von Dokumenten und bereitet die Ergebnisse für die Beamtinnen und Beamten übersichtlich auf. Auf dieser Basis lassen sich die Daten schnell bewerten. Bei Bedarf ist sogar eine genauere Analyse möglich.

Die Erhebung und Verarbeitung biometrischer Daten im Rahmen automatisierter Grenzkontrollen unterliegt strengen Datenschutzvorgaben. Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder werden nur für die Dauer der Kontrolle gespeichert und anschließend gelöscht – sofern kein Verdachtsmoment vorliegt. Systeme wie EasyPASS speichern die Daten maximal 48 Stunden, bei polizeilichen Feststellungen bis zu 30 Tagen. Automatisierte Lösungen zur Kennzeichenerfassung arbeiten ebenfalls datenschutzkonform und löschen nicht relevante Daten sofort.

Vorteile der Automatisierung von Grenzkontrollen

Automatisierte Grenzkontrollen bieten zahlreiche Vorteile: Sie verkürzen Wartezeiten, erhöhen die Sicherheit durch präzise Identitätsprüfungen und entlasten das Personal. Die Fehlerquote sinkt, da biometrische Systeme weniger fehleranfällig sind. Gleichzeitig erlaubt die Automatisierung, Ressourcen effizienter zu nutzen und große Personenzahlen schneller zu bearbeiten. Das ist besonders bei erhöhtem Reiseaufkommen wichtig.

Trotz aller Vorteile gibt es auch Herausforderungen. Die Einführung neuer Technologien ist mit hohen Kosten und einem erheblichen Schulungsaufwand verbunden. Technische Störungen können zudem zu Verzögerungen führen, und viele Reisende sind noch nicht mit den Systemen vertraut. Datenschutz und der Schutz sensibler biometrischer Daten bleiben zentrale Themen, die einer ständigen Überprüfung und Anpassung bedürfen.

Grenzkontrollen der Zukunft: automatisiert und digital

Die Zukunft der Grenzkontrollen ist digital – daran gibt es auch aufgrund des EU-Programms „Smart Borders“ keine Zweifel. Die Automatisierung kann dafür der entscheidende Schlüssel sein, indem sie die Abwicklung von Grenzkontrollen dramatisch beschleunigt. Vermutlich könnte es auch in Europa demnächst eine zweigeteilte Passkontrolle geben – ähnlich der in den USA.

Zumindest beim Einreisen mit dem Flugzeug: Dann müsste man bereits zu Hause eine digitale Einreisegenehmigung ausfüllen, hinzu käme eine Passkontrolle vor dem Abflug und dann noch einmal eine Kontrolle zur Einreise nach der Landung. Wie sich ein solches System auf Autobahnen oder Bahnhöfen übertragen ließe, ist noch unklar.

Quelle: https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/automation/wie-kann-automatisierung-die-polizei-bei-grenzkontrollen-entlasten/

Flucht des Bielefeld-Atentätters zeigt die Mängel in der Inneren Sicherheit und äußeren Sicherheit

Nach ca. 48 Stunden wurde der Bielefeld-Atentätter gefasst. In einem Ort der 2 Stunden vom Tatort entfernt ist. Was die Mängel der Inneren Sicherheit in Deutschland aufzeigt. Natürlich hat die Polizei den Täter gefasst, was den Umstand geschuldet ist das die Täter sich nach ihrer Tat nicht besonders Intelligent verhalten und sehr schlecht nach ihrer Tat vorbereitet (Planlos) sind. Sprich die Täter ziemlich wenig im Hirn haben, darauf darf sich Deutschland und Europa nicht ausruhen.

Hätten diese Attentäter intelligente Hintermänner im Ausland beim IS die flexibel und koordinierter vor gehen, würde die jetzige Struktur der Inneren Sicherheit und äußeren Sicherheit in Deutschland und Europa wie ein Kartenhaus zusammenbrechen.

Die Anschläge der letzte Monate in Deutschland würden Hintermänner im Ausland um das mal salopp zu benennen eher dazu dienen: Schwach stellen in der Struktur der Inneren und äußeren Sicherheit zu finden und Sicherheitsbehörden an zu picken – Zeigt mir wie ihr euch verhaltet. Oft werde die jetzigen Taten von Einzeltäter begangen die in ihrem handeln sehr eng und starr sinnig agieren und ohne intelligente Führung sind. Diese sehen wie erste geh versuche im Terrorismus aus. Nicht aus zu mahlen wenn diese von jemanden im Ausland beim IS gesteuert werden der nicht nur Intelligent ist sondern Technologie wie Künstliche Intelligenz, Big-Data usw, Zweck entfremdet.

Deshalb braucht es den Einsatz von Biometrie und Künstliche Intelligenz in der inneren Sicherheit sowie äußeren Sicherheit in Deutschland und Europa nicht nur bei Staftäter, Schwerstkriminelle und Gefährder sondern auch im Kampf gegen den Internationalen Terrorismus


Verdächtiger leistete Widerstand

Zivilbeamte führten den tatverdächtigen Syrer kurz danach aus dem Hochhaus und brachten ihn gefesselt und mit einer Jacke über dem Kopf zu einem zivilen Polizeiwagen. Mahmoud M. wirkte überrumpelt, sagte kein Wort. Verletzt wurde er bei dem SEK-Einsatz nicht, ein Notarzt untersuchte ihn direkt nach der Festnahme.

Nach BILD-Informationen hatte sich der Tatverdächtige nicht widerstandslos festnehmen lassen. Ob er bewaffnet war, ist bislang unklar.

Islamistisches Motiv?

Jetzt soll er von Ermittlern der Mordkommission Bielefeld befragt werden. Die Beamten wollen wissen, ob hinter der Messer-Attacke ein islamistisches Motiv steckt.

Nach Informationen aus Sicherheitskreisen gehen die Ermittler unter anderem auch Hinweisen auf Kontakte des Tatverdächtigen in die islamistische Szene nach. Die Ermittler hoffen, im Laufe des Dienstages neue Erkenntnisse zund dieur Motivlage zu erlangen. Eventuell schaue sich auch der Generalbundesanwalt den Fall an, hieß es in Sicherheitskreisen weiter.

Quelle: https://www.bild.de/news/inland/zugriff-in-nrw-wohnung-messer-attentaeter-von-bielefeld-gefasst-682b9ec97f543a65edd7d2c1

Hinweise auf Radikalisierung

Nach WDR-Informationen könnte sich der Täter vor kurzem radikalisiert und sich für die Terrororganisation IS interessierund diet haben. Die Polizei wollte das bisher nicht kommentieren. Dem WDR liegen außerdem Hinweise vor, dass die Polizei die Tat intern als Anschlag bewertet.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/bielefeld-bar-angriff-fahndung-100.html


IT-Systeme zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Sicherung der EU-Grenzen


Strafverfolgungsbehörden in der gesamten EU arbeiten mit dem Schengener Informationssystem (SIS), um Ausschreibungen zu gesuchten oder vermissten Personen und Sachen einzugeben oder abzufragen. Das System enthält nahezu 86,5 Millionen Ausschreibungen und wurde im Jahr 2022 täglich fast 35 Millionen Mal von Behörden konsultiert.

Darüber hinaus enthält das SIS Anweisungen für Behörden, wie sie auf identifizierte Personen oder Sachen zu reagieren haben, wenn es etwa um Folgendes geht:

  • Festnahme einer gesuchten Person,
  • Schutz einer gefährdeten vermissten Person oder
  • Beschlagnahme verbotener oder gestohlener Gegenstände.

Im November 2018 verabschiedete die EU neue Vorschriften zur Modernisierung des Schengener Informationssystems.

  • neue Ausschreibungskategorien
  • biometrische Daten wie Handflächenabdrücke
  • Fingerabdruckspuren
  • DNA-Datensätze für vermisste Personen

Ziel ist es, den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und mit Europol zu fördern, zu straffen und zu erleichtern, und den Strafverfolgungsbehörden der EU bessere Instrumente zur Kriminalitätsbekämpfung an die Hand zu geben.

Größere Anzahl von Datenkategorien

Der neue Rahmen – oft als Prüm II bezeichnet – ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, in den nationalen Datenbanken anderer Mitgliedstaaten bestimmte Daten abzufragen, z. B.:

  • DNA
  • Fingerabdruckdaten
  • Fahrzeugregisterdaten

Dieser neue Rechtsakt, der am 26. Februar 2024 angenommen wurde, ermöglicht es den Polizeibehörden, folgende Datenkategorien abzufragen:

  • Gesichtsbilder
  • Kriminalakten

Sofern dies nach nationalem Recht zulässig ist, werden auch kategorienübergreifende Suchvorgänge möglich sein, um nach Vermissten zu suchen oder menschliche Überreste zu identifizieren. Ergibt die Datenbankabfrage eine Übereinstimmung, muss das betreffende Land die einschlägigen Angaben innerhalb von 48 Stunden an die anfragende Polizeibehörde übermitteln, und zwar

  • den Namen
  • das Geburtsdatum
  • die mit den Angaben verknüpfte Straftat

Mit dem neuen Prüm-Gesetz wird

  • die technische Infrastruktur modernisiert, die die Grundlage für den Informationsaustausch bildet
  • von eu-LISA ein Router eingerichtet, um die Herstellung von Verbindungen zwischen den Mitgliedstaaten und Europol zu erleichtern, sodass Daten besser abgefragt werden können

Der Router wird eine Suchfunktion und einen sicheren Kommunikationskanal umfassen. Wenn eine Strafverfolgungsbehörde nach einer Übereinstimmung sucht, übermittelt sie ihre Daten (z. B. einen Fingerabdruck) an den Router. Der Router versendet das Abfrageersuchen dann an die Datenbanken aller anderen EU-Mitgliedstaaten und von Europol.

Für den automatisierten Abruf von Kriminalaktennachweisen nutzen die Mitgliedstaaten und Europol das Europäische Kriminalaktennachweissystem (EPRIS).

Nach den neuen Vorschriften wird Europol auch in der Lage sein,

  • nationale Datenbanken abzufragen, um von Drittländern erhaltene Informationen abzugleichen

Das Visa-Informationssystem, das seit 2011 in Betrieb ist, ist eine Datenbank zur Erleichterung des Verfahrens für Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt.

Das System unterstützt Visa-, Grenzkontroll-, Asyl- und Migrationsbehörden bei der Kontrolle von Drittstaatsangehörigen, die ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt benötigen, um in den Schengen-Raum einzureisen. Sie können das VIS für einen biometrischen Abgleich nutzen, um Personen zu identifizieren und Identitätsdiebstahl oder ‑betrug zu verhindern.

  • die Sicherheit des Verfahrens für Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt zu stärken,
  • Visa für den längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel in die gleiche Datenbank aufzunehmen und
  • die Interoperabilität zwischen dem VIS und anderen einschlägigen Systemen und Datenbanken der EU zu gewährleisten.

Die Eurodac-Datenbank enthält die Fingerabdrücke von in den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern registrierten Asylbewerbern. Sie dient der Umsetzung der Dublin-Verordnung und trägt dazu bei,

  • zu überprüfen, ob ein Antragsteller bereits in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt hat,
  • festzustellen, ob ein Antragsteller schon einmal bei der illegalen Einreise nach Europa aufgegriffen worden ist, und
  • zu bestimmen, welcher Mitgliedstaat für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist.

Im Rahmen der Gesetzgebungsvorschläge zur Reform des EU-Asylrechts wurde die Eurodac-Verordnung überarbeitet.


Im September 2018 hat der Rat die Verordnung über ein Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS) angenommen. Mithilfe dieses Systems werden von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige vorab überprüft, sodass ihnen, falls nötig, die Reisegenehmigung verweigert werden kann.

Es wird ähnlich aufgebaut sein wie bestehende Systeme in z. B. den USA, Kanada und Australien und unter anderem folgende Vorteile mit sich bringen:

  • verbesserte innere Sicherheit
  • bessere Vorbeugung gegen illegale Einwanderung
  • Verringerung der Risiken für die öffentliche Gesundheit und weniger Verzögerungen an den Grenzen

Für die Entwicklung von ETIAS, das im ersten Halbjahr 2025 in Betrieb genommen wird, ist eu-LISA zuständig, die EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.


Der Rat hat im November 2017 die Verordnung über ein Einreise-/Ausreisesystem angenommen. Dieses System wird Daten zur Ein‑ und Ausreise sowie zu Einreiseverweigerungen von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen des Schengen-Raums erfassen.

Dies wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, das neue digitale Grenzsystem zu nutzen , und gleichzeitig den Grenzbehörden und der Verkehrsbranche Zeit für die Anpassung daran geben.

Der Rat der EU und das Europäische Parlament müssen sich auf einen endgültigen Standpunkt einigen. Die Verordnung trägt den unterschiedlichen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten Rechnung.

Das Einreise-/Ausreisesystem wird dazu beitragen,

  • Verzögerungen bei den Grenzübertrittskontrollen zu reduzieren und die Qualität der Grenzübertrittskontrollen durch die automatische Berechnung des zulässigen Aufenthalts aller Reisenden zu verbessern,
  • eine systematische und zuverlässige Identifizierung von Aufenthaltsüberziehern sicherzustellen und
  • die innere Sicherheit und die Bekämpfung des Terrorismus sowie sonstiger schwerer Kriminalität dadurch zu verbessern, dass den Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den erfassten Reisebewegungen eingeräumt wird.

Das neue System wird von eu-LISA gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eingerichtet.


Das europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) wurde 2012 eingerichtet. Es ermöglicht den EU-Mitgliedstaaten den einfachen Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen.

Die ausgetauschten Informationen betreffen größtenteils EU-Bürgerinnen und -Bürger, da das System Daten von Drittstaatsangehörigen nicht effizient verarbeiten kann.

Im April 2019 hat die EU neue Vorschriften zur Verbesserung des ECRIS angenommen. Das reformierte System wird eine zentrale Datenbank mit Informationen über Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen umfassen.


Aktivitäten organisierter Kriminalität und terroristische Aktivitäten sind oft mit Reisen in andere Länder verbunden. Als Reaktion auf die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen aufgrund des Übereinkommens von Schengen hat die EU im Jahr 2016 die Richtlinie über Fluggastdatensätze (PNR-Richtlinie) angenommen.

PNR-Daten sind personenbezogene Daten von Fluggästen, die von Fluggesellschaften erfasst und gespeichert werden. Sie umfassen Informationen wie den Namen des Fluggasts, Reisedaten, Reiserouten, Sitznummern, Gepäckangaben, Kontaktangaben und Zahlungsarten.

Die PNR-Richtlinie regelt die Übermittlung solcher PNR-Daten an die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Art ihrer Verarbeitung zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität.

Mit dem PNR-System werden die bereits bestehenden Instrumente zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ergänzt, die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten harmonisiert und Rechtsunsicherheit und Sicherheitslücken vermieden und wird zugleich der Datenschutz gewährleistet.


Die EU-Agentur eu-LISA ist für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen zuständig, die für die Politik der EU in den Bereichen Grenzmanagement, Migration und Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung verwendet werden.

Im November 2018 hat der Rat neue Vorschriften verabschiedet, um das Mandat der Agentur zu erweitern. Mit den neuen Vorschriften soll die Fähigkeit der Agentur, einen Beitrag zum Grenzmanagement, zur Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und zur Migrationssteuerung in der EU zu leisten, weiter ausgebaut werden.

Die Agentur wird auch eine zentrale Rolle bei der Implementierung der neuen IT-Architektur im Bereich Justiz und Inneres spielen.

  • neue Systeme, wie beispielsweise das kürzlich beschlossene Einreise-/Ausreisesystem und das EU-weite Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem (ETIAS), zu entwickeln und zu betreiben,
  • zur Entwicklung von Interoperabilitätslösungen beizutragen,
  • den Mitgliedstaaten auf Anfrage Unterstützung zu leisten und
  • eine größere Rolle in der Forschung sowie bei Pilotprojekten und Tests zu spielen.
  • das Visa-Informationssystem
  • das Schengener Informationssystem
  • Eurodac
  • das Einreise-/Ausreisesystem
  • Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS)
  • ECRIS-TCN

Die EU-Informationssysteme, die von Behörden zur Kriminalitätsbekämpfung, bei der Grenzkontrolle und der Migrationssteuerung verwendet werden, sind nicht miteinander vernetzt. Sie sind fragmentiert, und dadurch besteht das Risiko, dass Informationslücken entstehen.

Die EU prüft zurzeit, wie Informationen besser gesammelt und ausgetauscht werden können, um

  • den Datenzugriff für Grenzschutzbeamte über die einschlägigen EU-Datenbanken zu ermöglichen und
  • die strafrechtlichen Ermittlung und die Strafverfolgung zu verbessern.

Im Mai 2019 hat der Rat zwei Verordnungen angenommen, mit denen ein Rahmen für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen geschaffen wird, der beim Grenz-, Sicherheits- und Migrationsmanagement Unterstützung leistet. In den neuen Rechtsvorschriften ist Folgendes vorgesehen:

  • ein europäisches Suchportal, das den zuständigen Behörden parallele Abfragen in mehreren EU-Informationssystemen ermöglichen wird,
  • ein gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten, der eine Suche nach biometrischen Daten und eine Gegenprobe anhand dieser Daten durchführt,
  • ein gemeinsamer Speicher für Identitätsdaten von Drittstaatsangehörigen und
  • ein Detektor für Mehrfachidentitäten, der die Behörden verständigt, wenn biometrische Daten Identitätsbetrug anzeigen.

Quelle: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/it-systems-security-justice/?utm_source=x.com&utm_medium=social&utm_campaign=20250519-jha-entry-exit&utm_content=visual-card

Zwischen Unterforderung und persönlichem Bildungsanspruch – im Spannungsfeld von WfbM, Eingliederungshilfe und ihren institutionellen Strukturen

Einrichtungen und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben sich für meinen persönlichen und fachlichen Entwicklungsweg als ungeeignet erwiesen. Sie eröffnen mir weder realistische Bildungs- noch Entwicklungsperspektiven und bleiben deutlich hinter meinem Bildungs- und Anspruchsniveau zurück. Meine Erfahrungen erstrecken sich über unterschiedliche institutionelle Kontexte – von der Kinder- und Jugendhilfe über die Eingliederungshilfe bis hin zu Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben.

So war ich bei Kompass 98 in Eckernförde im Rahmen eines heilpädagogischen Angebots des Heilpädagogiums an der Ostsee in der Kinder- und Jugendhilfe unter Zuständigkeit des Jugendamtes Hamburg untergebracht. Dieses Setting war primär auf pädagogische Stabilisierung und Betreuung ausgerichtet, nicht jedoch auf die Förderung individueller Bildungsinteressen oder intellektueller Entwicklung über ein niedrigschwelliges Niveau hinaus.

Bei der Stiftung Alsterdorf in Hamburg erfolgte die Betreuung im Rahmen der Eingliederungshilfe (Sozialamt) unter Zuständigkeit des Sozialamtes Hamburg. Auch dort zeigte sich, dass die vorhandenen Strukturen nicht darauf ausgelegt waren, meinem analytischen Denken, meinem fachlichen Anspruch oder meinen wissenschaftlich-technischen Interessen gerecht zu werden.

Im Kreis Herzogtum Lauenburg betrafen meine Erfahrungen insbesondere das Lebenshilfewerk (LHW) Schwarzenbek sowie Die Brücke Schleswig-Holstein, die im Rahmen von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben agieren. Diese Angebote sind überwiegend auf standardisierte, niedrigschwellige Tätigkeiten ausgerichtet und orientieren sich an einem vereinfachten Anforderungsprofil. Individuelle Bildungs- und Entwicklungsperspektiven bleiben dabei weitgehend unberücksichtigt.

In der Praxis dominieren Tätigkeiten wie Hauswirtschaft, einfache Montage- oder Verpackungsarbeiten. Für Menschen, die sich fachlich weiterentwickeln, komplexe Inhalte verstehen oder wissenschaftlich-technische Interessen verfolgen möchten, existieren innerhalb dieser Strukturen keine realistischen Entwicklungspfade.

Während ich mich privat eigenständig mit komplexen Zukunftsfragen befasse, strategische Konzepte erarbeite und Behörden wie das Bundesinnenministerium, die Bundesregierung oder Institutionen der Europäischen Union anschreibe – teils auch auf internationaler Ebene –, beschränkten sich die Angebote dieser Einrichtungen auf Tätigkeiten, die weder geistig forderten noch förderten. Das gesamte Setting ist auf Routine, Wiederholung und geringe Anforderungen ausgerichtet. Was als Schutzraum konzipiert ist, wirkt für ambitionierte Menschen entwicklungshemmend und verdeutlicht, wie schwer es in Deutschland ist, für Menschen mit hohem Bildungsanspruch und besonderen Interessen angemessene Teilhabeformen zu finden.

Besonders belastend war, dass ich dauerhaft an Maßstäben gemessen wurde, die nichts mit meinen eigenen Zielen, Fähigkeiten oder Potenzialen zu tun hatten. Als Vergleichsrahmen dienten überwiegend andere Teilnehmende, die mit komplexen Sachverhalten, gesellschaftlicher Verantwortung oder dem allgemeinen Arbeitsmarkt überfordert sind. Anstatt individuelle Förderung zu ermöglichen, wurden meine Ziele relativiert oder mit den Grenzen anderer begründet. Eigene Ambitionen galten als unrealistisch oder unangemessen.

Dass ich mich nicht dauerhaft in diesen abgeschlossenen Strukturen einrichten wollte, stieß vielfach auf Unverständnis.

Ich habe Einrichtungen der WfbM sowie Maßnahmen der Eingliederungshilfe (Sozialamt) verlassen, weil sie mir weder Bildung noch berufliche Entwicklung noch eine sinnvolle Förderung boten. Statt Perspektiven wurde mir ein dauerhafter Verbleib in Tätigkeiten nahegelegt, die mich massiv unterforderten und meine Entwicklung eher behinderten als unterstützten.

Ich wollte mehr – und musste meinen eigenen Weg gehen. Meinen Hauptschulabschluss (ESA) habe ich eigenständig und erfolgreich nachgeholt. Die einzigen Menschen, die mich dabei kontinuierlich unterstützt haben, waren meine Pflegeeltern, die ich mir über Jahre hinweg ohne Hilfe von Behörden oder der Eingliederungshilfe selbst suchen musste und die bis heute meine zentralen familiären Bezugspersonen sind.

Die damaligen Einrichtungen waren geprägt von einem abgeschlossenen Umfeld, in dem viele Teilnehmende keine Weiterentwicklung anstreben und dauerhaft im Schonraum verbleiben. Für Menschen mit eigenen Zielen, Neugier, analytischem Denken und einem hohen Anspruch an sich selbst ist ein solches Umfeld nicht förderlich, sondern belastend. Es steht im direkten Widerspruch zu meinem Denken, meinen Interessen und meinem Entwicklungswillen.

Heute verfüge ich über:

  • einen sicheren Umgang mit dem PC,
  • ein solides Grundverständnis der Informationstechnologie,
  • autodidaktisch erworbenes Wissen in Astrobiologie und moderner Technologie,
  • sowie die Fähigkeit, mich selbstständig, strukturiert und tiefgehend in komplexe Themen einzuarbeiten.

Diese Kompetenzen habe ich nicht durch Maßnahmen der Teilhabe am Arbeitsleben oder der Eingliederungshilfe erlangt, sondern trotz dieser Strukturen – ausschließlich durch Eigenmotivation, Ausdauer und konsequentes autodidaktisches Lernen.

(persönliches Interesse und Motivation)

In meiner Freizeit arbeite ich intensiv an meinem Zukunftsprojekt
„Deutschland und Europa 4.0 – KI und Quantencomputing für moderne Sicherheit, Zukunftstechnologien und Astrobiologie“.

Im Mittelpunkt steht eine europäische Zukunftsarchitektur, in der künstliche Intelligenz, Quantencomputing, Sicherheits- und Verteidigungsforschung sowie Astrobiologie und Weltraumwissenschaft gemeinsam gedacht und weiterentwickelt werden.

Ich verfasse hierzu eigenständig Texte, Analysen und Zukunftsszenarien – unter anderem zu europäischer Sicherheit, Grenzkontrollen der Zukunft, KI-gestützter Gefahrenabwehr, Astrobiologie und Marsforschung. Diese Arbeiten verdeutlichen, wie tiefgehend ich mich mit komplexen wissenschaftlichen und technologischen Fragestellungen auseinandersetze und wie ausgeprägt mein fachliches Interesse ist.

Unabhängig von aktuellen politischen Debatten zeigen sich seit Jahren erhebliche strukturelle Defizite bei der Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen oder im Autismus-Spektrum. Standardisierte Testverfahren und starre Kompetenzraster der Bundesagentur für Arbeit erfassen individuelle Potenziale nur unzureichend und führen regelmäßig zu Fehleinschätzungen.

Menschen mit hohen fachlichen Interessen finden sich dadurch in Maßnahmen wieder, die weit unter ihrem tatsächlichen Leistungs- und Bildungsniveau liegen. Gleichzeitig bestehen deutliche Widersprüche im Sozialsystem: Während Bezieher von Bürgergeld teils öffentlich Distanz zur Arbeitsgesellschaft artikulieren, stehen Menschen mit voller Erwerbsminderung, die trotz gesundheitlicher Einschränkungen anspruchsvolle Tätigkeiten ausüben, finanziell häufig schlechter da.

Ebenso paradox ist der Zugang zum Arbeitsmarkt organisiert. Bewerbungen für einfache Tätigkeiten im Einzelhandel oder der Abfallwirtschaft scheitern häufig an formalen Hürden, während hochkomplexe Aufgaben in Labor- oder Analysekontexten erfolgreich bewältigt werden. Autodidaktisch erworbene Fachkompetenzen in IT, Astrobiologie oder Marsforschung finden in den starren Bewertungslogiken von Behörden und Unternehmen kaum Anerkennung.

Eine künftige politische und institutionelle Neuausrichtung wird klären müssen, wie diese Barrieren abgebaut werden können, um Potenziale jenseits normierter Schemata tatsächlich zu erkennen und wirksam zu fördern.


Es war offenbar ein Anschlag: Fünf Personen verletzt, Täter flüchtig

Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) – Es war offenbar ein Attentat! Die Polizei stuft den Angriff auf Besucher einer Bar am frühen Sonntagmorgen nach BILD-Informationen derzeit als Anschlag ein.

Gegen 4.20 Uhr hatte ein Mann vor der Bar Cutie in der Große-Kurfürst-Straße stehende Gäste angegriffen. Polizeisprecherin Sonja Remmert: „Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wurden mindestens fünf Menschen verletzt, davon drei schwer. Es ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Personen verletzt wurden.“ Zwei sollen in Lebensgefahr schweben. Die Opfer sollen zwischen 23 und 27 Jahre alt sein.

Der Täter stach nach Zeugenangaben mit einem Messer und einem Stockdegen wahllos auf seine Opfer ein. Bilder vom Tatort zeigen, wie Kriminaltechniker eine solche Waffe – einen Spazierstock, aus dem eine Klinge herausgezogen werden kann – sicherstellen.

Täter hatte Waffen und brennbare Flüssigkeit im Rucksack

Weitere Gäste schlugen den Mann daraufhin nieder, verletzten ihn dabei im Gesicht. Er konnte sich aber wieder aufrappeln und losreißen, flüchtete zu Fuß. Dabei verlor der Attentäter seinen Rucksack.

Die Ermittler der Mordkommission „Kurfürst“ unter Leitung des Ersten Kriminalhauptkommissars Markus Mertens konnten den Rucksack schließlich im Umfeld des Tatortes sicherstellen, entdeckten darin nach BILD-Informationen weitere Waffen und eine Flasche mit brennbarer Flüssigkeit. Außerdem einen auf einen Syrer ausgestellten Aufenthaltstitel.

Dieser Fund führte zu der Einschätzung, dass der Täter ganz offenbar nicht spontan handelte, sondern einen Anschlag geplant und sich dafür ausgerüstet hatte.

Die Ermittler: „Die Polizei Bielefeld konnte vor Ort Messer sicherstellen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der derzeit noch flüchtige Tatverdächtige bewaffnet ist.“

Attentäter ist auf der Flucht und gefährlich

Deshalb warnen sie: „Bei Antreffen des Tatverdächtigen bitte umgehend den Notruf der Polizei über 110 verständigen. Bitte halten Sie Abstand und bringen sich nicht selbst in Gefahr.“

Aufgrund der politischen Brisanz der Tat richtete die Polizei eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) ein. Eine BAO dient dazu, in Lagen, die den Einsatz vieler Beamter von verschiedenen Behörden erfordern, eine einheitliche Führung und Koordination zu gewährleisten.

Quelle: https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/5-verletzte-in-bielefeld-polizei-stuft-angriff-als-anschlag-ein-6829bb21dce96874a8fe4f3f

Innere und äußere Sicherheit: GEAS nachschärfen und mehr härte gegen Straftäter, Gefährder und Schwerstkriminelle

Stand: 16.05.2025 11:37 Uhr

Der verschärfte Kurs in der Migrationspolitik ist aus Sicht von Innenminister Dobrindt richtig und nötig, wobei die Grenzkontrollen und Zurückweisungen nur ein erster Schritt sein sollen. Sicherheitsbehörden sollen mehr Befugnisse erhalten.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat im Bundestag seinen schärferen Kurs in der Migrationspolitik verteidigt. Die von ihm angeordneten verschärften Grenzkontrollen und die Zurückweisung von Asylsuchenden seien ein erster Schritt hin zu mehr Ordnung in der Migrationspolitik.

„Politikwechsel“ an den deutschen Grenzen

„Die Bürger, sie erwarten von uns einen Politikwechsel“, betonte der CSU-Politiker vor den Abgeordneten des Bundestags. Dieser habe nun begonnen – an den deutschen Grenzen. Illegale Migration gefährde die Stabilität Deutschlands und Europas. „Die Integrationsfähigkeit eines Landes“ hat aus Sicht des neuen Ministers „schlichtweg eine Belastungsgrenze, und deswegen müssen wir handeln“. Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland seien am Limit.

Kurz nach Amtsantritt hatte Dobrindt die verschärften Grenzkontrollen angeordnet und verfügt, dass auch Asylsuchende an den Grenzen zurückgewiesen werden sollen. Ausnahmen gelten für sogenannte vulnerable Gruppen, also etwa Kinder, Schwangere oder kranke Personen. Allein in der vergangenen Woche ist die Zahl der Zurückweisungen laut Dobrindt um 45 Prozent gestiegen.

Lange Liste an Zielen bei Migrationspolitik

Und für den Innenminister ist das nur ein erster Schritt beim Kurswechsel der neuen schwarz-roten Regierung in Sachen Migrationspolitik. Er kündigte an, dass die Begrenzung der Migration wieder als Ziel im Aufenthaltsgesetz festgeschrieben werden solle. Die von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachte Reform des Staatsbürgerschaftsrechts, die beschleunigte Einbürgerungen ermöglicht hat, soll wieder einkassiert werden. Der Familiennachzug solle in bestimmten Fällen ausgesetzt und freiwillige Aufnahmeprogramme möglicherweise gestoppt werden, sagte Dobrindt weiter.

Dobrindt setzt auf Zusammenarbeit mit SPD

Um all diese Ziele umsetzen zu können, richtete sich Dobrindt auch direkt an den Regierungspartner SPD. Die Unionsparteien CDU und CSU befürworten eine deutlich schärfere Migrationspolitik als die Sozialdemokraten. So räumte Dobrindt an die Reihen der SPD-Abgeordneten gerichtet auch ein: „Ich weiß, dass dies für Sie ein weiterer Weg ist als für uns.“ Er warb dafür, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Schritte umzusetzen. „Lasst uns gemeinsam diese Aufgabe erledigen“, so der Appell des CSU-Politikers.

Die verschärften Grenzkontrollen und verstärkten Zurückweisungen hatten nicht nur bei den Grünen und der Linkspartei scharfe Kritik hervorgerufen. Auch aus den Reihen der SPD kamen Zweifel, ob die Maßnahmen mit dem EU-Recht vereinbar sind und ohne Absprache mit Deutschlands Nachbarländern umgesetzt werden sollten.

Mehr Befugnisse für Sicherheitsbehörden

Neben seinen Vorhaben beim Thema Migration kündigte Dobrindt auch eine deutliche Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse von Polizei und Sicherheitsbehörden an.

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine „dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern“ vereinbart. Voraussetzung: Die Speicherung ist verhältnismäßig und konform mit EU- und Verfassungsrecht.

Eine solche Vorratsdatenspeicherung gab es in Deutschland bereits. Sie wurde 2017 jedoch ausgesetzt, nachdem der Europäische Gerichtshof die damalige Regelung für europarechtswidrig erklärte.

Nach den Plänen Dobrindts soll die Bundespolizei in Zukunft auch die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nutzen dürfen. Bislang durften das nur das Bundeskriminalamt oder auch der Bundesnachrichtendienst. Hintergrund ist, dass viele Nachrichtendienste wie etwa WhatsApp oder Telegram Nachrichten automatisch verschlüsseln. Um diese Nachrichten lesen zu können, bevor sie verschlüsselt werden oder die Verschlüsselung aufzuheben, dient die Quellen-TKÜ. Dafür wird eine Spähsoftware – ein sogenannter Trojaner – auf dem Mobiltelefon oder Endgerät eines Verdächtigen installiert, die es ermöglicht, Daten entsprechend auszuwerten.

Neue Regierung will Reformen der Ampel wieder kippen

Die Ampelkoalition hatte sich in ihrer Reform des Polizeigesetzes noch gegen die Ausweitung der Quellen-TKÜ auf weitere Behörden entschieden. Doch das ist nicht der einzige Punkt des Gesetzes, den Dobrindt kippen will. Polizei und Sicherheitsbehörden seien bisher „zu oft unter Generalverdacht gestellt“ worden, kritisierte er. Die neue Bundesregierung werde „Schluss machen damit, dass wir Kennzeichnungspflichten einführen, Kontrollquittungen und Beschwerdestellen“.

Eine Kontrollquittung können sich Personen auf eigenes Verlangen ausstellen lassen, wenn sie von Einsatzkräften der Bundespolizei überprüft werden. Die Quittung soll den Verlauf der Kontrolle abbilden und so dem „racial profiling“ vorbeugen, also Kontrollen aufgrund sogenannter gruppenbezogener Merkmale wie Hautfarbe, Sprache oder Geschlecht.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/dobrindt-regierungserklaerung-migration-100.html