Aussetzung des Familiennachzugs
In der Juli-Sitzung des Bundesrates entscheiden die Länder, ob sie das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten billigen oder den Vermittlungsausschuss anrufen.
Begrenzung der Migration
Das Gesetz ändert zunächst die Ziele des Aufenthaltsgesetzes. Künftig soll der Zuzug von Ausländern durch das Gesetz nicht nur gesteuert, sondern auch begrenzt werden. Damit werde auch ein deutliches Signal ins In- und Ausland gesetzt, dass unerlaubte Einreisen und Aufenthalte in Deutschland nicht hingenommen würden, so die Gesetzesbegründung.
Aussetzung des Familiennachzugs
Das Gesetz sieht auch vor, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzbedürftigen für zwei Jahre auszusetzen. Dies betrifft Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland, die zwar nicht wie Asylberechtigte oder Flüchtlinge aus bestimmen Gründen verfolgt werden, denen aber dennoch in ihrer Heimat schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Engste Familienangehörige – also Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern – konnten bisher aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bundesweit durften zuletzt monatlich 1.000 entsprechende Visa erteilt werden.
Hohe Belastung der Kommunen
Das Ausschöpfen dieses Kontingents beim Familienzuzug hätte die Kommunen in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich zu der hohen Zahl an weiteren Schutzsuchenden und Familiennachzugsfällen vor große Herausforderungen gestellt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Häufig reisten Schutzsuchende allein ein und die Familienangehörigen stellten später den Antrag auf Familienzusammenführung. Die Kommunen müssten dann Wohnraum für größere Familien organisieren. Länder und Kommunen hätten vor diesem Hintergrund verstärkt vor drohender Obdachlosigkeit von Schutzsuchenden gewarnt.
Unterschiedliche Auffassungen der Ausschüsse
Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz aufzuheben.
Nach seiner Auffassung könne keines der angestrebten Ziele mit dem Gesetz erreicht werden. Da seit 2018 in diesen Fällen ohnehin nur 1000 Visa pro Monat erteilt werden könnten, sei von dem Gesetz kaum eine Entlastung der Länder und Kommunen zu erwarten. Die Zahl der Asylanträge sei in den ersten Monaten des Jahres 2025 deutlich geringer als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das Ziel, Migration im Interesse der Integrationsfähigkeit zu gestalten, werde nicht erreicht, da die positiven Effekte des Familiennachzugs auf die Integration durch das Aussetzen konterkariert würden. Auch sei nicht auszuschließen, dass die Betroffenen nun verstärkt irreguläre Wege der Migration suchen würden.
Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Familie und Senioren und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen und das Gesetz somit zu billigen.
Entschließung
Sollte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht anrufen, empfehlen der Ausschuss für Familie und Senioren und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, eine Entschließung zu fassen. In dieser solle er unter anderem fordern, dass die Aussetzung des Familiennachzugs klar auf zwei Jahre begrenzt bleiben müsse. Auch müsse es eine passendere Härtefallregelung für Kranke und Minderjährige geben, als bisher im Aufenthaltsgesetz verankert sei.
Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/25/1056/1056-pk.html