Staatstrojaner-Einsatz: „Leuten, die Schlimmes vorhaben, dürfen wir damit ganz nah auf die Pelle rücken“

Wann dürfen Ermittler Handys und Computer durchleuchten? Das Bundesverfassungsgericht schränkt im Bundesrecht den Einsatz von „Staatstrojanern“ ein – die speziellen Regeln zur Terror-Abwehr in NRW sind jedoch verfassungsgemäß. Das Urteil gibt Behörden Rückenwind, Kritiker sehen aber Gefahren für den Datenschutz.

Die Regeln, nach denen die Polizei in Nordrhein-Westfalen sogenannte Staatstrojaner einsetzen darf, um verschlüsselte Kommunikation auf Handys oder Computern heimlich auszuforschen – und zwar ausdrüklich, um dadurch schwere Straf- und Terrortaten zu verhindern – sind höchstrichterlich abgesegnet.

Die in zulässiger Weise angegriffenen Regelungen des PolG NRW sind vollständig mit dem Grundgesetz vereinbar.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) begrüßte die Entscheidung der Verfassungsrichter. „Mit diesem Urteil bekommt unsere Polizei Rückendeckung, ein Werkzeug zu nutzen, das Leben retten kann“, sagte er unserer Redaktion. „Wenn Terror droht, sind Grundrechtseingriffe erlaubt. Leuten, die Schlimmes vorhaben, dürfen wir damit ganz nah auf die Pelle rücken.“ Damit, so der Innenminister, „schaffen wir den Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit“.

Ähnlich urteilte der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Patrick Schlüter. „Wir leben in schwierigen Zeiten für die innere Sicherheit. Da ist dieser Richterspruch sehr bedeutsam“, sagte er unserer Redaktion. Dass über vorsorgliche Überwachungsmaßnahmen sehr kritisch diskutiert werde, sei nachvollziehbar. „Aber hier geht es um die Abwehr sehr relevanter Gefahren – um Mord, Anschläge, Terrorismus. Unsere Sicherheitsbehörden müssen da auch präventiv tätig sein können“, sagte Schlüter. „Big-Brother-Debatten helfen nicht weiter. Unser Rechtsstaat und unsere Polizei haben Vertrauen verdient. Polizeiliches Handeln unterliegt hier immer rechtsstaatlicher Kontrolle.“

und nicht „zur Aufklärung solcher Straftaten, die lediglich eine Höchstfreiheitsstrafe von drei Jahren oder weniger vorsehen“ und die „damit nur dem einfachen Kriminalitätsbereich zuzuordnen sind“. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) wertete dies als „eine willkommene Konkretisierung und Rechtssicherheit für die Ermittlungsbehörden“.

Auch bisher sei die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung in der polizeilichen Praxis nicht zur Verfolgung von Bagatelldelikten eingesetzt worden.

Die Entscheidung, die hier eine klare Grenze ziehe, „bestätigt unseren bisherigen Ansatz und trägt zur Präzisierung der Anwendung bei“.

Bei dem Einsatz der Staatstrojaner spielt die Polizei eine Spähsoftware auf Handys oder Computer von Verdächtigen auf und kann damit direkt und unverschlüsselt Daten auslesen – auch und vor allem Nachrichten in Chatprogrammen wie Whatsapp oder Telegram, die verschlüsselt zwischen den Geräten übermittelt werden.

Das direkte Mitlesen oder Mithören laufender Kommunikation ist die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ. Es können auch gespeicherte Chatverläufe oder sämtliche Daten auf einem Gerät durchforstet werden. Das ist dann die sogenannte Online-Durchsuchung.

Quelle: https://rp-online.de/nrw/landespolitik/staatstrojaner-zur-terror-abwehr-durch-polizei-in-nrw-ist-rechtens_aid-132534601


Ohne das Ausspähen von Handys geht es nicht

Für die Bekämpfung schwerer Verbrechen erlaubt das Bundesverfassungsgericht weiterhin die Überwachung von Handys und Computern. Das ist eine beruhigende Nachricht.

Karlsruhe hat die digitale Fahndung nach Kriminellen eingeschränkt, die Bekämpfung von schweren Verbrechen durch das Ausspähen von Computern und Handys bleibt aber möglich. Das ist eine beruhigende Nachricht.

In der Praxis bedeutet es immerhin, dass die Ermittler weiterhin Staatstrojaner installieren und Handy-Chats verfolgen dürfen, wenn sie den Verdacht haben, dass Kinderpornografie verbreitet, eine kriminelle oder gar terroristische Vereinigung gegründet werden soll. Das sind Verbrechen, die mit mehr als drei Jahren Gefängnis bestraft werden, weil sie entweder wie im Fall der Kinderpornografie grausam das Leben wehrloser Opfer zerstören oder wie im Fall krimineller und terroristischer Vereinigungen die Demokratie direkt oder indirekt bedrohen.

Verbrechensbekämpfung contra Datenschutz

Beide Arten von Verbrechen zerstören den gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit die Grundlage des demokratischen Lebens. Deshalb ist es zu begrüßen, dass Karlsruhe den Behörden die Möglichkeit gelassen hat, diese Verbrecher digital auszuspähen und zu verfolgen. Auch eine solche Ermittlungsmethode ist Teil der wehrhaften Demokratie.

Das Verfassungsgericht musste die Güter abwägen: die Verbrechensbekämpfung gegen den Datenschutz. Das Urteil von diesem Donnerstag wurde mit Augenmaß gefällt. Kleinkriminelle, Ladendiebe und Verkehrssünder werden nicht mit Spionagesoftware verfolgt. Im Übrigen sind auch bisher die meisten richterlichen Anordnungen zur Überwachung von Computern und Handys erfolgt, um die Gründung krimineller Vereinigungen zu verhindern.

Die Kriminellen nutzen jede Möglichkeit im digitalen Raum, ihre Verbrechen zu begehen und sich vor den Ermittlern zu verstecken. Wäre das Ausspähen von Computern und die Überwachung von Handys durch das Verfassungsgericht gänzlich untersagt worden, hätte dies einen schweren Nachteil für die Ermittlungsbehörden bedeutet. Man stelle sich die Polizei in einem Streifenwagen vor, der bei der Verfolgung eines Schwerstkriminellen nur 80 Kilometer pro Stunde fahren darf.

Robustes Vorgehen der Behörden

In Zeiten, in denen die weltweite Rivalität zwischen autoritären Staaten und Demokratien mit Cyber-Angriffen und Desinformation geführt wird, ist es für einen demokratischen Staat auch eine existenzielle Frage, sich mit effektiver Verbrechensbekämpfung dagegen zu stemmen. Dafür braucht es Wissen, Erfahrung, bestens ausgebildete Ermittler und mitunter ein robustes Vorgehen.

Die Cyberangriffe richten sich nicht nur gegen den Staat, seine Führung und seine Institutionen. Betroffen sind auch die Wirtschaft und die Infrastruktur wie beispielsweise Krankenhäuser. Gegen all diese Bedrohungen braucht eine Gesellschaft Widerstandskraft, die sich eben auch aus ausreichenden Befugnissen von Ermittlungsbehörden speist.

Bei der Aufklärung von Terrorismus ist Deutschland auf befreundete ausländische Dienste angewiesen, für die der Datenschutz in der Regel eine geringere Rolle spielt. Ohne diese Informationen hätte es in Deutschland schon deutlich mehr blutige Anschläge gegeben. Wir sind abhängig von diesen Informationen, wie wir abhängig sind von den USA als militärische Schutzmacht. So wie sich die Europäer aufgemacht haben, deutlich mehr für die eigene militärische Sicherheit zu sorgen, gibt es auch Nachholbedarf bei der Beschaffung von Geheimdienstinformationen.

Diese Erkenntnis darf kein Freifahrtschein dafür sein, jeglichen Datenschutz fahren zu lassen. Vor dem Hintergrund allerdings, dass sich Europa möglicherweise auch nicht ewig auf die amerikanischen Geheimdienste verlassen kann, braucht es eher mehr als weniger Einsatz von digital gewonnener Aufklärung und damit auch Einsatz von Spionage-Software.

Quelle: https://www.rnd.de/politik/verfassungsgericht-zu-staatstrojanern-kommentar-zur-notwendigkeit-der-handy-ueberwachung-AJN2LUI7LJFRZIX7DZ3ATTHKOI.html