Bundeskabinett: Nationale Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen

Damit die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland umgesetzt werden kann, hat die Bundesregierung die dafür notwendigen Gesetzesänderungen beschlossen. Das Kabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium. Die Reform sieht eine deutliche Verschärfung der Asylregeln in der EU vor. Das Ministerium teilte mit, es sehe darin „eine Grundlage, um EU-weit die Gewährung internationalen Schutzes insgesamt zu steuern und zu ordnen“. Die von den EU-Staaten im Frühjahr 2024 beschlossene GEAS-Reform gibt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung eigentlich eine Frist bis Juni 2026. Bis dahin gelten europaweit die bisherigen Regeln.

Die Reform sieht unter anderem eine Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden vor. Asylbewerber mit einer EU-weiten Schutzquote von weniger als 20 Prozent sollen ihr Verfahren an der EU-Außengrenze durchlaufen und gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.  Dort sollen neue Asylzentren eingerichtet werden. Das Regelwerk enthält aber auch einen Mechanismus zur Verteilung aufgenommener Flüchtlinge in der EU.

Zu der Reform hatte es bereits im November einen Kabinettsbeschluss gegeben, wenige Stunden bevor die Ampel-Koalition zerbrach. Da sich dann keine Mehrheit mehr im Bundestag für den Gesetzentwurf fand, muss das Vorhaben jetzt noch einmal neu aufgelegt werden.


Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in nationales Recht umgesetzt wird. Damit werden die Voraussetzungen für eine bessere europäische Begrenzung, Steuerung und Ordnung von Migration geschaffen. 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt„Wir setzen das Gemeinsame Europäische Asylsystem in nationales Recht um. Damit geht Deutschland in der Migrationspolitik weiter voran. Wir brauchen ein funktionierendes System auf europäischer Ebene, um die illegale Migration nach Deutschland dauerhaft zu begrenzen und die Überforderung unserer Systeme zu beenden. Es geht um Verantwortung und Verlässlichkeit, um Sicherheit und europäische Solidarität. Deswegen bin ich mir mit meinen Kollegen in Europa einig, dass wir das GEAS weiter schärfen und härten müssen.“ 

Wie das deutsche Recht an das neue europäische Recht angepasst wird:

Die Reform des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems enthält eine Richtlinie und zehn Verordnungen, deren Inhalte ab Sommer 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten und vollständig angewendet werden müssen. Die rechtlichen Grundlagen sollen in Deutschland im Wesentlichen eins zu eins umgesetzt. Die Gesetzentwürfe, mit denen die Bundesregierung die Regelungen des neuen GEAS in Zuständigkeit des Bundes umsetzt, beinhalten unter anderem Folgendes: 

  • Grenzverfahren: Nach der Asylverfahrensverordnung kann bei Einreise über die EU-Außengrenze, die in Deutschland an Flughäfen und Seehäfen erfolgt, in bestimmten Fällen eine Entscheidung über den Asylantrag im Asylgrenzverfahren Die Gesetzentwürfe enthalten zudem Regelungen für das Rückkehrgrenzverfahren. Das Rückkehrgrenzverfahren schließt sich an das Asylgrenzverfahren an, wenn kein Schutz gewährt wird. Es ist innerhalb von 12 Wochen durchzuführen und soll gewährleisten, dass Personen ohne weitere Verzögerung in die Herkunftsstaaten zurückgeführt werden.
  • Screening und EURODAC: Alle Personen, die irregulär in die EU eingereist sind, werden künftig innerhalb weniger Tage überprüft (sog. Screening). Die Überprüfung umfasst die Identifizierung von Personen, Gesundheits- und Sicherheitskontrollen, die Abnahme von biometrischen Daten und die Registrierung in der EURODAC-Datenbank. Um eine verlässliche Datengrundlage zu schaffen und insbesondere Wanderbewegungen besser nachvollziehen zu können, wird die Datenbank EURODAC zu einer echten Migrationsdatenbank ausgebaut, in der künftig neben den biometrischen Daten auch Identitäts- und Reisedokumente gespeichert werden.
  • Sichere Drittstaaten: Die Einstufung sicherer Drittstaaten und sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung wird der Bundesregierung ermöglicht.
  • Solidaritätsmechanismus: Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, sollen künftig mit einem verpflichtenden Solidaritätsmechanismus durch andere Mitgliedsstaaten entlastet werden (durch Übernahme von Personen, finanzielle Beiträge oder alternative Maßnahmen). Bei der Übernahme von Personen sind Sicherheitsinterviews vorgesehen.
  • Regelungen zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit sowie zu Haft: Die GEAS-Rechtsakte sehen an verschiedenen Stellen Möglichkeiten zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit sowie zu Haft vor. Haft ist stets im Einzelfall anzuordnen, wenn ein gesetzlicher Haftgrund (z.B. Fluchtgefahr) besteht und kein milderes Mittel zur Verfügung steht.
  • Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Der Anspruch eines Asylbewerbers auf materielle Leistungen kann unter bestimmten Umständen eingeschränkt oder entzogen werden. Beispielsweise wenn der Asylbewerber gegen die Vorschriften des Unterbringungszentrums verstößt oder sich gewalttätig verhält. Die Bereitstellung von Leistungen wird davon abhängig gemacht, dass Asylbewerber sich tatsächlich in der ihnen zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung aufhalten.
  • Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern: Spätestens sechs Monate nach der Registrierung des Asylantrags muss ein Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden, sofern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht über den Asylantrag entschieden hat und diese Verzögerung nicht dem Antragsteller zur Last gelegt werden kann. Zudem baut die Bundesregierung die Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme ab und verkürzt die Frist für den Arbeitsmarktzugang grundsätzlich auf drei Monate. Dies gilt nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle und Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen.
  • Der Gesetzentwurf räumt den Ländern bereits jetzt ein, Sekundärmigrationszentren Dort werden Asylbewerber, die in einem anderen Mitgliedstaat bereits internationalen Schutz erhalten haben, zentral untergebracht. Nach Abschluss des Verfahrens können sie unmittelbar aus den Einrichtungen in den zuständigen Mitgliedstaat rückgeführt werden.
  • Behörden werden künftig deutlich verstärkte Möglichkeiten zu klaren Aufenthalts- und Meldepflichten haben, um die Anwesenheit von Asylbewerbern zu gewährleisten und die Anzahl der Überstellungen von Dublin-Fällen und Rückführungen deutlich zu erhöhen.
  • Bereits jetzt sollen in Deutschland bestehende rechtliche Spielräume genutzt werden, um die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Flughafenverfahrens zu erproben. Beim Flughafenverfahren wird das Asylverfahren vor der Einreise, also noch im Transitbereich, durchgeführt.
  • Zudem enthalten die Gesetzentwürfe erleichterte Möglichkeiten für die Ausweisung von Sexualstraftätern.

Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/09/geas-umsetzung.html

Brain-Chip-Interfaces: China will 2030 führend sein

Die Strategie, die von sieben Ministerien getragen wird, setzt auf eine schnelle Entwicklung und klinische Erforschung des BCI – auch für Wearables.

Tom’s Hardware berichtet ausgehend von offiziellen chinesischen Meldungen dass das Land bis 2027 eine eigene Hirn-Maschine-Schnittstelle oder Brain-Chip-Interface (BCI) entwickeln möchte. Anders als bei bisherigen Geräten, die unter anderem die von Elon Musk gegründete Firma Neuralink baut, soll dabei die nichtinvasive Nutzung der Technik in Geräten wie Smart Watches eine zentrale Rolle spielen.

Ab 2027 soll die Schnittstelle im klinischen Einsatz sein und bereits 2030 will China Weltmarktführer für Brain-Chip-Interfaces sein. Dazu findet sich ein detaillierter Plan, der sieben Ministerien betrifft und in insgesamt 17 Punkten beschreibt, wie vorzugehen ist. Typisch für China, ist die Planung auf fünf Jahre ausgelegt.

Vergleich mit E-Autos und Solarzellen

Durch die enge Verzahnung von Forschung, Industrie und Politik in China ist es sehr gut vorstellbar, dass der aktuelle Rückstand innerhalb kürzester Zeit aufgeholt werden kann. Auch bei der Produktion von Elektroautos und Solarzellen ging das Land ähnlich konsequent vor.

Dass in China bereits erfolgreich an BCIs geforscht wird, zeigt ein Bericht der Capital Medical University in Peking: Ein Patient mit amyothropher Lateralsklerose (ALS) konnte dank eines halbinvasiven Implantats mit 128 Elektroden wieder kommunizieren.

Überwachung auf neuem Niveau

Die Technik soll allerdings deutlich weiter gefasst sein, als dies bei anderen Projekten üblich ist. Nicht nur Patienten mit schweren degenerativen Nervenerkrankungen gehören zur Zielgruppe, sondern die breite Masse soll einbezogen werden.

Laut dem 17-Punkte-Plan sollen auch tragbare Geräte entwickelt werden, die wie eine Smart Watch Daten erfassen können. Auf diese Weise wäre es möglich, die Aufmerksamkeit von Autofahrern oder von Beschäftigten an kritischen Arbeitsplätzen zu überwachen.

Am Ende wäre der Markt für die Brain-Chip-Interfaces genauso groß wie jener für Smart Watches und die Möglichkeiten zur Überwachung der Träger um ein Vielfaches größer als bisher.

Quelle: https://www.golem.de/news/gehirnimplantate-china-will-2030-bei-brain-chip-interfaces-fuehrend-sein-2509-199711.html


BEIJING, Aug. 7 — Multiple Chinese authorities have jointly issued a set of guidelines aimed at promoting the innovative development of the brain-computer interface (BCI) industry.

The country seeks to achieve key technological breakthroughs in the industry by 2027, alongside the establishment of advanced technology, industry and standards systems, according to the guidelines, which were released by several state organs including the Ministry of Industry and Information Technology and the National Development and Reform Commission.

BCI technology enables interaction between biological and machine intelligence by building information channels between the human brain and machines, exemplifying the integration of the life sciences and information technology.

Specifically, the guidelines call for the accelerated adoption of BCI products across sectors such as industrial manufacturing, health care and consumption by 2027, and for the development of new scenarios, business models and formats.

By 2030, the country should strengthen its BCI innovation capabilities significantly, establish a safe and reliable industrial ecosystem, and cultivate two to three globally influential leading enterprises, according to the guidelines.

They also outline an array of key tasks, including the advancement of basic hardware and software research, and achieving significant progress in the development of BCI chips.

Quelle: https://english.www.gov.cn/news/202508/07/content_WS6894aab8c6d0868f4e8f4b24.html