Ein Gesetzentwurf zum geplanten Sicherheitspaket sieht unter anderem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Schleswig-Holstein vor. Am Freitag waren die KI-Pläne Thema im Kabinett.
In Schleswig-Holstein wird derzeit intensiv darüber diskutiert, wie Polizei und Behörden auf die steigende Zahl von Messerangriffen reagieren sollen. Auslöser war unter anderem der tödliche Angriff von Brokstedt vor einem Jahr. Nun liegt ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, der tief in die Polizeiarbeit eingreifen könnte – mit Künstlicher Intelligenz, Videoüberwachung und sogar Gesichtserkennung.
Was geplant ist
Die Landesregierung möchte der Polizei „zeitgemäße Instrumente“ an die Hand geben, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwehren. Konkret geht es um drei große Bausteine:
- KI-gestützte Datenanalyse
Die Polizei sammelt riesige Datenmengen. Künftig soll eine Software diese automatisch auswerten und Muster erkennen. Das soll die klassische „Ermittlungstafel“ ersetzen, die man sonst nur aus Krimis kennt. Wichtig: Man setzt bewusst nicht auf US-Lösungen wie Palantir, sondern auf eine europäische Software – um das hohe Datenschutz-Niveau einzuhalten. - Mehr Videoüberwachung
An Kriminalitätsschwerpunkten sollen Kameras ausgebaut werden. KI-Systeme sollen automatisch erkennen, wenn es zu einer gefährlichen Situation kommt. Die Polizei erhält dann einen Hinweis und kann sofort eingreifen. - Gesichtserkennung unter Auflagen
Schleswig-Holstein will die „biometrische Fernidentifizierung“ einführen. Allerdings nur unter strengen gesetzlichen Bedingungen – und gemeinsam mit anderen Bundesländern entwickelt.
Die Kritik
Die Pläne stoßen nicht nur auf Zustimmung. Kritiker weisen auf mehrere Punkte hin:
- Datenschutz: Auch Opfer, Zeugen oder Notruf-Anrufer könnten in die Analyse einbezogen werden – nicht nur Täter.
- Grundrechte: FDP und SPD mahnen zur Vorsicht. FDP-Politiker Bernd Buchholz spricht von möglichen „massiven Eingriffen“. SPD-Abgeordneter Niclas Dürbrook zweifelt zudem an der tatsächlichen Wirksamkeit der Maßnahmen – und fordert mehr Tempo bei der Umsetzung.
Regierung zwischen Freiheit und Sicherheit
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) betont, dass der Entwurf im Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit und Sicherheit der Gemeinschaft entwickelt wurde. Ihre Leitlinie: Verhältnismäßigkeit.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf geht nun in die Anhörung. Ein Beschluss durch den Landtag könnte im kommenden Jahr folgen. Sollte das passieren, wäre Schleswig-Holstein eines der ersten Bundesländer, das Künstliche Intelligenz und Gesichtserkennung systematisch in die Polizeiarbeit integriert.
Fazit
Die Diskussion zeigt, wie stark moderne Technologien bereits in die Sicherheitsdebatte hineinspielen. Für die einen ist es ein längst überfälliger Schritt hin zu einer Polizei auf der Höhe der Zeit. Für andere droht der Einstieg in eine Überwachungsgesellschaft. Die spannende Frage bleibt: Findet Schleswig-Holstein den richtigen Mittelweg zwischen Freiheit und Sicherheit?
Landesregierung stellt Gesetzentwurf für Sicherheitspaket vor
Die Landesregierung hat heute öffentlich über die erste Kabinettsbefassung eines Gesetzes zur Fortentwicklung polizeilicher Maßnahmen für einen wirksamen Schutz der öffentlichen Sicherheit informiert. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Landesregierung zentrale Inhalte des im vergangenen Jahr beschlossenen Maßnahmenpakets zu Sicherheit und Prävention um. Die Parlamentarische Geschäftsführerin und polizeipolitische Sprecherin Birte Glißmann begrüßte heute den Aufschlag der Landesregierung: „Schwarz-Grün handelt im Bereich der inneren Sicherheit weiterhin konsequent.“
Mit der vorgelegten Änderung des Landesverwaltungsgesetzes würden die Vereinbarungen aus dem Sicherheitspaket, darunter insbesondere die Ausweitung des Präventivgewahrsams und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, umgesetzt und so die Sicherheitsarchitektur des Landes weiter gestärkt. „Mit der vorgelegten Änderung des Landesverwaltungsgesetzes werden die Vereinbarungen aus dem Sicherheitspaket und die Ankündigung zur Ausweitung des Präventivgewahrsams und der elektronischen Aufenthaltsüberwachung umgesetzt und so unsere Sicherheitsarchitektur weiter gestärkt“, so Glißmann.
Mit dem Gesetzespaket sollen der Polizei weitergehende Befugnisse eingeräumt werden, insbesondere um der steigenden Zahl an Messerangriffen wirksam begegnen zu können. Ein zentraler Bestandteil sei hierbei der verstärkte Einsatz modernster Videotechnik. Damit solle erreicht werden, Straftaten vorzubeugen, die Aufklärung zu beschleunigen und zugleich das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Glißmann betonte in dem Zusammenhang: „Die Sicherheit wird von unterschiedlichen Seiten bedroht. Es ist unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass sich die Menschen im öffentlichen Raum sicher und angstfrei bewegen können.“
Dazu hob sie hervor, dass durch Mustererkennung Gefahrensituationen künftig frühzeitiger identifiziert, werden könnten. „Durch den Einsatz intelligenter Videoüberwachung können Verhaltensmuster, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten, schneller und zuverlässiger erkannt werden. Wichtig dabei ist, dass weiterhin ein Mensch darüber entscheidet, ob zusätzliche Maßnahmen eingeleitet werden, wenn sich auffällige Bewegungsmuster zeigen und dass der Datenschutz gewahrt wird.“ Auch die Einführung von Regelungen zur biometrischen Identifizierung, einschließlich der Gesichtserkennung, seien Teil des Maßnahmenpakets, um schwerste Straftaten zu verhindern.
Eine automatisierte Datenanalyse könne zudem eine wertvolle Unterstützung für die Polizeiarbeit sein und zu spürbaren Entlastungen beitragen. Der Gesetzentwurf schaffe die erforderliche Rechtsgrundlage, um große Datenmengen effizienter auszuwerten, komplexe Analysen zu erleichtern und Zusammenhänge schneller zu erkennen.
Neben der Umsetzung des Sicherheitspakets sehe der Entwurf vor, die Schwelle für die Anordnung des Präventivgewahrsams zu senken sowie die Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Fußfessel zu erweitern. Abschließend machte Glißmann deutlich: „Mit all diesen Maßnahmen reagiert Schwarz-Grün auf die veränderte Bedrohungslage und gibt unserer Polizei zeitgemäße Befugnisse, um unsere Sicherheit zu stärken und damit auch unsere Freiheit zu sichern.“