Härter, digitaler, umfassender: Die große Polizeireform in Berlin

Berlin steht vor einer der größten Reformen seines Polizeirechts seit Jahrzehnten. Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) sowie das Gesetz zur Ausübung von unmittelbarem Zwang (UZwG) werden grundlegend überarbeitet. Ziel der CDU-SPD-Koalition ist es, die Befugnisse der Polizei an die heutigen Herausforderungen von Kriminalität, Terrorismus und digitaler Kommunikation anzupassen.

Die Befürworter verweisen auf eine sich wandelnde Sicherheitslage. CDU-Innenpolitiker Burkard Dregger betont, dass Berlin bei der Ausstattung und den rechtlichen Möglichkeiten seiner Polizei „auf den neuesten Stand“ gebracht werden müsse. Auch Innensenatorin Iris Spranger (SPD) spricht davon, dass Berlin mit den Reformen zu anderen Bundesländern aufschließt.

  • Videoüberwachung: An kriminalitätsbelasteten Orten wie dem Alexanderplatz oder dem Görlitzer Park sollen Kameras installiert werden.
  • Bodycams: Alle Einsatzkräfte werden mit Körperkameras ausgestattet.
  • Telefon- und Chatüberwachung (Quellen-TKÜ): Polizei darf verschlüsselte Kommunikation in Messenger-Diensten wie WhatsApp oder Telegram überwachen – bereits vor der Verschlüsselung.
  • Schusswaffeneinsatz: Der sogenannte „finale Rettungsschuss“ wird im UZwG erstmals klar geregelt.
  • Datenauswertung: Erleichterungen bei der Nutzung von Bestands-, Verkehrs- und Nutzungsdaten, inkl. Funkzellenabfragen zur Gefahrenabwehr.
  • Künstliche Intelligenz: KI soll bei der Videoüberwachung Verhaltensmuster erkennen – etwa Schlägereien oder hilflose Personen – und für biometrische Abgleiche aus öffentlich zugänglichen Quellen eingesetzt werden. Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette wurde im Jahr 2023 nur deshalb überführt, weil Journalisten sie auf einer Internetseite erkannt haben. Die Polizei durfte eine Bilderkennungssoftware hingegen nicht nutzen.
  • Drohnen: Polizei erhält eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Drohnen, z. B. zur Lageübersicht oder Abwehr anderer Drohnen.
  • ÖPNV-Überwachung: Videoaufnahmen in Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen werden drei statt bisher zwei Tage gespeichert.
  • Notrufsäulen: Stationäre Notrufsäulen mit Videokamera werden eingeführt; ein Pilotprojekt startet im Kurfürstenkiez.
  • Elektronische Fußfessel: Einsatz gegen Gefährder sowie zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Opfer können per Handy gewarnt werden, wenn sich ein Täter nähert.
  • Datenübermittlung: Polizei darf Daten leichter an Beratungsstellen weitergeben und Gewalttäter bis zu 28 Tage von einer Wohnung fernhalten (statt bisher 14).
  • Racial Profiling: Im neuen ASOG ausdrücklich verboten.

Mit der Reform will Berlin nicht nur auf aktuelle Sicherheitsbedrohungen reagieren, sondern auch rechtlich zu anderen Bundesländern aufschließen. Innensenatorin Spranger spricht von einem wichtigen Schritt, um Polizei und Behörden moderne Werkzeuge an die Hand zu geben.

Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/haertestes-polizeigesetz-deutschlands-berlin-debattiert-um-videoueberwachung-und-schiesserlaubnis-li.2358805