Gesetzesänderung: Gesetze allein reichen nicht – wir brauchen Technologie!

Die Sicherheitslage in Deutschland zeigt eindrucksvoll: Täter planen Anschläge heute oft mit Alltagsgegenständen wie Messern oder Autos. Die Bundesregierung reagiert und will das Strafrecht anpassen – die Vorbereitung solcher Taten soll künftig strafbar werden.

Ein richtiger Schritt, doch Gesetze allein reichen nicht aus, um unsere Gesellschaft effektiv zu schützen.


Der aktuelle Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht vor, dass bereits die Planung terroristischer Taten mit Alltagsgegenständen strafbar wird. Damit soll eine bisherige Lücke im Strafrecht geschlossen werden.

Doch Gesetze können nur dann wirken, wenn sie umgesetzt werden. Ohne ausreichend Personal, moderne Ermittlungswerkzeuge und digitale Analyseverfahren bleiben selbst die besten Vorschriften wirkungslos.


Polizei und Justiz stehen vor der Herausforderung, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen. Hier spielen digitale Werkzeuge und KI-gestützte Risikoanalysen eine entscheidende Rolle.

Diese Technologien helfen, verdächtige Muster in Kommunikation und Online-Aktivitäten zu identifizieren – bevor Menschen Schaden nehmen. Nur so kann die innere Sicherheit mit den Entwicklungen einer digitalisierten Welt Schritt halten.


Die zentrale Erkenntnis lautet: Sicherheit funktioniert nur, wenn Gesetze und Technologie Hand in Hand arbeiten.

Gesetze schaffen den rechtlichen Rahmen, Technologie ermöglicht schnelle und gezielte Reaktionen. Deutschland steht damit an einem Wendepunkt: Mit intelligenten gesetzlichen Anpassungen, modernen Ermittlungsinstrumenten und gut ausgebildetem Personal kann die Gesellschaft besser geschützt werden – ohne Freiheit und Grundrechte einzuschränken.


Der Gesetzentwurf von Hubig sieht weitere Verschärfungen vor. So sollen künftig auch Einreisen nach Deutschland strafbar sein, wenn sie das Ziel haben, eine terroristische Straftat zu begehen.

„Ein Anwendungsfall ist hier die Einreise sogenannter ‚Hit-Teams‘, insbesondere einer paramilitärisch ausgebildeten Gruppe von Kämpfern einer terroristischen Vereinigung, die gezielt in ein Land einreist, um dort einen Anschlag zu verüben“,
heißt es im Gesetzentwurf.

Dabei kann zwischen Einreise und Anschlag eine längere Zeitspanne liegen.

Die illegale Schleusung von Mitgliedern terroristischer Organisationen ist zwar schon heute strafbar – nicht jedoch terroristisch motivierte Einreisen von Einzelpersonen, die keiner Organisation angehören. Diese Lücke soll nun geschlossen werden.


Gesetzesänderungen sind ein wichtiger erster Schritt, doch die Zukunft der Sicherheit liegt in der Verbindung von Rechtsstaatlichkeit und technologischer Innovationskraft.

Nur durch dieses Zusammenspiel lassen sich Bedrohungen rechtzeitig erkennen, Anschläge verhindern und zugleich die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger wahren.


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