Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS): EU-Parlament stimmt verschärften Asylregeln zu

Schärfere Regeln für Migration: EU-Parlament stimmt Asylreform zu

Das EU-Parlament hat die EU-Asylreform final gebilligt. Künftig sollen mithilfe der neuen Regelungen schnellere Abschiebungen ermöglicht werden. Über den Kompromiss zur Reform war bis zuletzt gestritten worden.

Nach jahrelangem Ringen hat das EU-Parlament einem Kompromiss zur Asylreform zugestimmt. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Brüssel für alle zehn Gesetzesvorschläge der Reform.

Die Reform sieht vor allem verschärfte Regelungen, schnellere Abschiebungen und die Entlastung jener EU-Länder vor, in denen besonders viele Geflüchtete ankommen. Im vergangenen Jahr wurden laut der EU-Asylagentur rund 1,1 Millionen Asylanträge gestellt, so viele wie seit 2016 nicht mehr.

Schnellere Abschiebungen direkt an den EU-Außengrenzen

Ein zentrales Element ist, dass ankommende Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit geringer Bleibechance schneller und direkt von der EU-Außengrenze abgeschoben werden sollen, auch in sogenannte sichere Drittländer.

Dahinter stehen die sogenannten Grenzverfahren. Haben Menschen eine Staatsangehörigkeit, deren Anerkennungsquote für Asyl bei unter 20 Prozent liegt, sollen sie an der Grenze festgehalten werden. Ihr Anspruch auf Asyl soll dann direkt vor Ort und innerhalb von zwölf Wochen in einem Schnellverfahren geprüft werden. Wer keine Aussicht auf Asyl hat, soll direkt abgeschoben werden.

Von den strikteren Abschiebeverfahren ausgenommen sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Deutschland hatte in den Verhandlungen um die Reform auch darauf gedrängt, Ausnahmen für Familien mit Kindern zu schaffen, konnte sich aber mit dieser Forderung letztlich nicht durchsetzen.

Mehr Datenerfassung, mehr Sicherheitschecks

In Zukunft soll zudem mehr Klarheit darüber herrschen, wer die Flüchtlinge sind, die nach Europa einreisen. In einer zentralen EU-Datenbank werden Fingerabdrücke und biometrische Angaben der Migranten gesammelt, ebenso sind Sicherheitschecks vorgesehen.

Umverteilung aus überlasteten EU-Staaten

Ein weiteres Kernelement der Reform ist der sogenannte Solidaritätsmechanismus, durch den die EU-Staaten entlastet werden sollen, in denen besonders viele Geflüchtete ankommen, etwa Italien oder Griechenland. Künftig sollen pro Jahr mindestens 30.000 Migrantinnen und Migranten aus diesen Ländern in andere EU-Staaten umverteilt werden. EU-Mitglieder, die die Aufnahme verweigern, müssen stattdessen Strafzahlungen leisten.

Gegen diesen Punkt hatten sich vor allem Polen und Ungarn heftig zur Wehr gesetzt. Der ungarische Regierungschef Viktor Orban hatte der EU wiederholt vorgeworfen, zu dem Kompromiss gezwungen und „rechtlich vergewaltigt“ zu werden.

Aktivisten stören Abstimmung

Seit 2015 hatten die EU-Mitglieder um einen Kompromiss in der Frage nach einer Asylreform gerungen – und noch bis zur finalen Debatte vor der Abstimmung im EU-Parlament hatten Abgeordnete von SPD, Linkspartei und Grünen Kritik an den aus ihrer Sicht teils zu scharfen Regelungen geübt.

Vor dem EU-Parlament hatten Aktivisten gegen die geplanten Verschärfungen demonstriert. Auch das Votum im Parlament wurde von Aktivisten mit Zwischenrufen wie „Dieser Pakt tötet – stimmt dagegen“ gestört. Die Protestierenden warfen Papierflugzeuge in das Plenum.

Von der Leyen: Gleichgewicht zwischen Strenge und Fürsorge

Die Präsidentin des EU-Parlaments, Roberta Metsola, zeigte sich erleichtert über die Mehrheit für die Reform. Im Kurznachrichtendienst X betonte sie, der Kompromiss schaffe „eine Balance zwischen Solidarität und Verantwortung“.

Ebenso wertete EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Reform als wichtigen Schritt, um das „richtige Gleichgewicht zwischen strengeren Regeln gegen den Missbrauch des Systems und der Fürsorge für die Schwächsten“ zu schaffen. Das bedeute, dass Personen, die kein Recht auf Asyl hätten, nicht in die Europäische Union einreisen dürften, während diejenigen, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen würden, mit dem nötigen Schutz rechnen könnten. 

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson dankte dem Parlament für seinen „Mut zum Kompromiss“. Die EU werde so in der Lage sein, ihre Außengrenzen, die Schutzbedürftigen und Geflüchtete besser zu schützen und diejenigen, die kein Bleiberecht haben, rasch zurückzuschicken.

„Historischer, unverzichtbarer Schritt“

Bundeskanzler Olaf Scholz bezeichnete das Votum des Gremiums als „historischen, unverzichtbaren Schritt“. Die Reform stehe „für die Solidarität unter den europäischen Staaten“, schrieb der SPD-Politiker auf X. Mit den neuen Regelungen werde die irreguläre Migration begrenzt und sie entlasteten „endlich die Länder, die besonders stark betroffen sind“.

Auch Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, deren Grüne zu den Kritikern der Reform zählen, begrüßte die Einigung im EU-Parlament. Mit dem Ja zum Kompromiss beweise die EU Handlungsfähigkeit und erhalte verbindliche Regeln mit Humanität und Ordnung. „Die verpflichtende Solidarität ist ein Meilenstein. Das ist auch eine gute Nachricht für Kommunen in Deutschland“, so Baerbock.

„Eine tiefe Spaltung in Europa überwunden“

Mit der Zustimmung zu den verschärften Asylregelungen sei „eine tiefe Spaltung in Europa überwunden“ worden, lobte Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Entscheidung des EU-Gremiums. Nun werde Deutschland gemeinsam mit der EU-Kommission und der belgischen Ratspräsidentschaft „sehr intensiv daran arbeiten, das Gemeinsame Europäische Asylsystem schnellstmöglich umzusetzen“. 

Faeser betonte weiter, trotz der verschärften Regelungen würden weiterhin die Menschen geschützt, „die aus furchtbaren Kriegen, vor Terror, Folter und Mord zu uns fliehen“. Aber diese Verantwortung werde  künftig „auf mehr Schultern verteilt sein“.

Kritik von Hilfsorganisationen und Kirche

Kritik an den beschlossenen Regelungen kam hingegen von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Der Kompromiss sei „beschämend“. Die europäischen Institutionen hätten sich auf ein Abkommen verständigt, von dem sie wüssten, dass es zu noch größerem menschlichen Leid führen werde, erklärte Eve Geddie, bei der Organisation zuständig für EU-Institutionen. Für Menschen auf der Flucht vor Konflikten, Verfolgung oder wirtschaftlicher Unsicherheit bedeutete die Reform „weniger Schutz und ein größeres Risiko, europaweit mit Menschenrechtsverletzungen konfrontiert zu werden“.

Auch der katholische Dachverband Caritas Europa wertete die beschlossenen Regelungen kritisch – und bezog sich dabei vorrangig auf eine „Inhaftierung“ von Familien und Kindern an den EU-Außengrenzen und auf eine „diskriminierende Vorsortierung Schutzsuchender und die Auslagerung der Asylfrage in Drittstaaten“.

„Tiefpunkt für den Flüchtlingsschutz in Europa“

Ähnlich äußerte sich die Organisation Pro Asyl. Die Reform stelle einen „Tiefpunkt für den Flüchtlingsschutz in Europa“ dar. Zu den schon bestehenden Zäunen, Mauern, Überwachungstechniken und Pushbacks kämen nun „absehbar noch mehr Inhaftierung und Isolierung schutzsuchender Menschen an den Außengrenzen und neue menschenrechtswidrige Deals mit autokratischen Regierungen dazu“, sagte Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl.

Ärzte ohne Grenzen warnte, die Reform werde nicht dazu beitragen, die humanitäre Krise an den EU-Außengrenzen zu lösen, stattdessen werde das System bestehende Dynamiken weiter verschärfen und Menschen dazu zwingen, noch gefährlichere Fluchtrouten zu wählen.

Nach dem EU-Parlament muss nun noch der Rat der EU-Mitgliedstaaten der Reform zustimmen, was aber als sicher gilt. Anschließend haben die EU-Staaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen.

EU-Asylreform beschlossen

Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/eu-asylreform-112.html


Heute ist ein historischer Tag für Sicherheit, Schutz, Freiheit und des Rechts in Europa. Ich freue mich sehr über mehr Datenerfassung (Eurodac) sowie mehr Sicherheitschecks (ECRIS-TCN) (dem Screening-Verfahren). Auch freue ich mich sehr das EU-LISA in Europa und an der EU-Grenzen noch mehr Kompetenzen (weiter wächst) bekommt und so noch stärker sowie effektiver innerhalb und außerhalb von Europa agieren ( handeln, tätig sein) kann.

Ein historischer Tag auch für das IT-Großsystem im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (EU-LISA), ein großartiger Vertrauensbeweis der EU-Politiker und EU-Politikerinnen.

Man darf gespannt sein wie sich dieses großartige Projekt und das Europäische Asylsystem (GEAS) entwickelt. Für EU-LISA sieht die Zukunft sehr gut aus und 2025 (geplant) kommt hoffentlich mit ETIAS , (noch im Aufbau) dem Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem der nächste große schritt für das IT-Großsystem der EU.

Ziel von ETIAS ist , die innere Sicherheit in der EU noch weiter zu verbessern und die illegale Einwanderung zu verhindern, die öffentliche Gesundheit zu schützen und Verzögerungen an den Grenzen zu verringern, indem Personen, die möglicherweise ein Risiko in einem dieser Bereiche darstellen, vor ihrer Ankunft an den Außengrenzen der Europäischen Union ausgemacht werden.

Ich bin über die heutige Entscheidung für das Europäischen Asylsystem (GEAS) begeistert. Das Gesamtpaket ist super!

Für Sicherheit, Schutz, Freiheit und des Rechts in Europa! Der Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger muss höchste Priorität genießen!

Die Menschen werden sich ein sicheres Europa und EU-Heimatland zurückholen und Computer/IT-Großrechner sowie Künstliche Intelligenz (KI) wird Sie dabei unterstützen.


Die Abgeordneten billigen den neuen Migrations- und Asylpakt

  • Schnellere Prüfungen von Asylanträgen auch an den EU-Grenzen und effektivere Rückführungen

  • Verbesserte Identifizierung bei der Ankunft; obligatorische Sicherheits-, Schutzbedürftigkeits- und Gesundheitskontrollen für Menschen, die irregulär in die EU einreisen

  • Die Mitgliedstaaten können wählen, ob sie Verantwortung für Asylbewerber übernehmen, finanzielle Beiträge leisten oder operative Unterstützung leisten möchten

  • Bessere Reaktion in Krisensituationen und neues freiwilliges System zur Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Drittländern

Das Europäische Parlament hat heute im Einvernehmen mit den EU-Mitgliedstaaten zehn Gesetzestexte zur Reform der europäischen Migrations- und Asylpolitik verabschiedet.

Solidarität und Verantwortung

Um EU-Ländern, die unter Migrationsdruck stehen, zu helfen, werden andere Mitgliedstaaten einen Beitrag leisten, indem sie Asylbewerber oder Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz in ihr Hoheitsgebiet umsiedeln, finanzielle Beiträge leisten oder operative und technische Unterstützung leisten. Auch die Kriterien, nach denen ein Mitgliedstaat für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständig ist (die sogenannten Dublin-Regeln), werden aktualisiert.

Die Verordnung zum Asyl- und Migrationsmanagement des Berichterstatters Tomas TOBÉ (SE, EVP) wurde mit 322 Ja-Stimmen, 266 Nein-Stimmen und 31 Enthaltungen unterstützt. Lesen Sie mehr darüber .

Bewältigung von Krisensituationen

Mit der Verordnung über Krisen und höhere Gewalt wird ein Mechanismus zur Reaktion auf einen plötzlichen Anstieg der Ankünfte geschaffen, der Solidarität und Unterstützung für Mitgliedstaaten gewährleistet, die einem außergewöhnlichen Zustrom von Drittstaatsangehörigen ausgesetzt sind. Die neuen Regeln werden auch die Instrumentalisierung von Migranten abdecken, also wenn sie von Drittstaaten oder feindlichen nichtstaatlichen Akteuren genutzt werden, um die EU zu destabilisieren.

Der Gesetzentwurf des Berichterstatters Juan Fernando LÓPEZ AGUILAR (ES, S&D) wurde mit 301 Ja-Stimmen, 272 Nein-Stimmen und 46 Enthaltungen bestätigt. Weitere Informationen zur Krisensituationsverordnung finden Sie hier .

Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an EU-Grenzen

Personen, die die Voraussetzungen für die Einreise in die EU nicht erfüllen, werden während eines Zeitraums von bis zu sieben Tagen einem Vorab-Überprüfungsverfahren unterzogen, das eine Identifizierung, die Erfassung biometrischer Daten sowie Gesundheits- und Sicherheitskontrollen umfasst. Die Mitgliedstaaten müssen unabhängige Überwachungsmechanismen einrichten, um die Achtung der Grundrechte sicherzustellen.

Der Text der Berichterstatterin Birgit SIPPEL (DE, S&D) wurde mit 366 Stimmen bei 229 Stimmen und 26 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten stimmten außerdem mit 414 Stimmen bei 182 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen neuen Regeln für das zentralisierte System zur Information über Verurteilungen (ECRIS-TCN) zu. Lesen Sie mehr über die neue Screening-Verordnung .

Die Abgeordneten genehmigen das Screening-Verfahren vor der Einreise (Das Europäische Strafregisterinformationssystem – Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN), das von euLISA entwickelt wird.

  • Kontrollen, einschließlich Identifizierung, Erfassung biometrischer Daten, Gesundheits- und Sicherheitskontrollen, können bis zu sieben Tage dauern
  • Zugang zu medizinischer Notfallversorgung und notwendiger Behandlung bei Krankheiten
  • Unbegleitete Minderjährige haben jederzeit das Recht, internationalen Schutz zu beantragen
  • Ergebnis des Screenings zur Entscheidung über Folgeverfahren: Asyl- oder Rückkehrverfahren
  • Unabhängiger Mechanismus zur Überwachung der Grundrechte in jedem Mitgliedsstaat

Die Abgeordneten billigten am Mittwoch die neuen Regeln für Kontrollen an den EU-Grenzen und innerhalb ihres Hoheitsgebiets für Personen, die irregulär in die EU eingereist sind.

Die neuen Überprüfungsregeln gelten für Personen, die die Voraussetzungen für die Einreise in einen EU-Mitgliedstaat nicht erfüllen, die bei der illegalen Einreise in die EU an Grenzübergangsstellen oder beim Aussteigen nach einer Such- und Rettungsaktion aufgegriffen wurden oder an einer Grenze internationalen Schutz beantragt haben Kreuzung. Die Kontrolle kann an jedem von jedem EU-Land benannten geeigneten Ort durchgeführt werden, der sich grundsätzlich an oder in der Nähe der Außengrenzen sowie an anderen Orten innerhalb des Hoheitsgebiets befindet.

Drittstaatsangehörige, die im Hoheitsgebiet der EU angetroffen werden, werden nur dann einer Überprüfung unterzogen, wenn sie eine Außengrenze überschritten haben, um unerlaubt in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einzureisen. Drittstaat

Das Europäische Strafregisterinformationssystem
– Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN), das von euLISA entwickelt wird,

sangehörige, die das Screening einmal durchlaufen haben, müssen es nicht wiederholen.


Art der Kontrollen und Dauer


Die Kontrollen können höchstens sieben Tage dauern und umfassen die Identifizierung oder Überprüfung der Identität einer Person, die Erhebung biometrischer Eurodac-Daten sowie eine vorläufige Gesundheits- und Gefährdungsbeurteilung. Es werden auch Sicherheitskontrollen durchgeführt, indem auf relevante Datenbanken zugegriffen wird (insbesondere das Schengener Informationssystem, das Einreise-/Ausreisesystem, das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem ETIAS und das Europäische Strafregisterinformationssystem – System für Drittstaatsangehörige ECRIS-TCN). .

Drittstaatsangehörige, die sich einer Überprüfung unterziehen, müssen den Behörden zur Durchführung der oben genannten Kontrollen zur Verfügung stehen und können zur Sicherstellung inhaftiert werden. Im Krankheitsfall haben sie Zugang zu medizinischer Notfallversorgung und notwendiger Behandlung.

Das Wohl des Kindes, insbesondere unbegleiteter Minderjähriger, sollte bei der Untersuchung stets im Vordergrund stehen. Es sollte ein Vertreter ernannt werden, der unbegleitete Minderjährige im Screening-Prozess unterstützt. Auch wenn der unbegleitete Minderjährige nicht vertreten wird, sollte er immer das Recht haben, internationalen Schutz zu beantragen.

Quelle: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20240410IPR20338/meps-approve-pre-entry-screening-procedure

Schnellere Asylverfahren

In der gesamten EU wird ein neues gemeinsames Verfahren für die Gewährung und Aberkennung internationalen Schutzes eingeführt. Die Bearbeitung von Asylanträgen an den EU-Grenzen muss künftig schneller erfolgen und die Fristen für unbegründete oder unzulässige Anträge kürzer werden.

Der Gesetzentwurf der Berichterstatterin Fabienne KELLER (Frankreich, Renew) wurde mit 301 Stimmen bei 269 Gegenstimmen und 51 Enthaltungen angenommen. Für das Grenzrückgabeverfahren ergaben sich 329 Stimmen bei 253 Gegenstimmen und 40 Enthaltungen. Lesen Sie mehr über die Asylverfahrensordnung .

Eurodac-Verordnung (Eurodac ist die von eu – LISA verwaltete europäische Asylum-Daktyloskopie-Datenbank)

Die Daten der irregulär in die EU einreisenden Personen, darunter Fingerabdrücke und Gesichtsbilder ab einem Alter von sechs Jahren, werden in der reformierten Eurodac-Datenbank gespeichert. Die Behörden werden auch in der Lage sein zu erfassen, ob jemand eine Sicherheitsbedrohung darstellte oder gewalttätig oder bewaffnet war.

Der Text des Berichterstatters Jorge BUXADÉ VILLALBA (ES, ECR) wurde mit 404 Stimmen bei 202 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen angenommen. Weitere Einzelheiten zu den neuen Eurodac-Regeln finden Sie hier .

Eurodac: bessere Identifizierung von Asylsuchenden und irregulären Migranten

  • Gesichtsbilder werden neben Fingerabdrücken gespeichert
  • Kinder ab 6 Jahren werden identifiziert, um einen besseren Schutz zu gewährleisten
  • Die Behörden erfassen im System, ob eine Person ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte


Die Abgeordneten befürworteten ein wirksameres System zur Identifizierung von Menschen, die in die EU einreisen, mit verbesserten Statistiken und besseren Datenschutzgarantien.

Die überarbeitete Eurodac-Verordnung wird die Erfassung von Daten über Asylbewerber und irreguläre Migranten, die im Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten aufgegriffen werden, durch biometrische Daten – durch die Hinzufügung von Gesichtsbildern zu bestehenden Fingerabdruckdatenbanken – und zusätzliche Informationen, einschließlich Vorname, Nachname, Nationalität sowie Datum und Ort, verbessern der Geburt. Die Behörden werden auch Informationen über Entscheidungen zur Abschiebung und Rückführung der Person oder zur Umsiedlung bereitstellen. Die Verordnung wurde mit 404 Stimmen bei 202 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen angenommen.

Quelle: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20240410IPR20334/eurodac-better-identification-of-asylum-seekers-and-irregular-migrants

Qualifikationsstandards

Das Parlament befürwortete außerdem neue einheitliche Standards für alle Mitgliedstaaten für die Anerkennung des Flüchtlings- oder subsidiären Schutzstatus sowie für die Rechte, die Schutzberechtigten gewährt werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Situation im Herkunftsland anhand von Informationen der EU-Asylagentur beurteilen und der Flüchtlingsstatus würde regelmäßig überprüft. Schutzsuchende müssen im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats bleiben, der für ihren Antrag zuständig ist oder in dem der Schutz gewährt wurde.

Unter der Leitung des Berichterstatters Matjaž NEMEC (SI, S&D) wurde der Text mit 340 Stimmen bei 249 Gegenstimmen und 34 Enthaltungen angenommen. Lesen Sie mehr über die Qualifikationsverordnung .

Aufnahme von Asylbewerbern

Die Mitgliedstaaten müssen für gleichwertige Aufnahmestandards für Asylbewerber sorgen, beispielsweise in Bezug auf Unterkunft, Schulbildung und Gesundheitsversorgung. Registrierte Asylbewerber können spätestens sechs Monate nach Antragstellung eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die Haftbedingungen und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit werden geregelt, um Antragsteller davon abzuhalten, sich innerhalb der EU fortzubewegen.

Das Gesetz der Berichterstatterin Sophia IN ‚T VELD (NL, Renew) wurde mit 398 Stimmen bei 162 Gegenstimmen und 60 Enthaltungen angenommen. Lesen Sie mehr über die Richtlinie über Aufnahmebedingungen .

Sicherer und legaler Weg nach Europa

Im Rahmen eines neuen Rahmens für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen werden die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis anbieten, vom UNHCR anerkannte Flüchtlinge aus Drittstaaten aufzunehmen, die auf legale, organisierte und sichere Weise in das EU-Territorium reisen würden. Der Gesetzentwurf der Berichterstatterin Malin BJÖRK (SE, Die Linke) wurde mit 452 Ja-Stimmen, 154 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen angenommen. Lesen Sie mehr über den EU-Neuansiedlungsrahmen .

Nächste Schritte

Sobald das Paket offiziell vom Rat genehmigt wurde, treten die Gesetze nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Regelung soll voraussichtlich in zwei Jahren in Kraft treten. Bei der Richtlinie über Aufnahmebedingungen haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Änderungen in ihren nationalen Gesetzen umzusetzen.

Mit der Annahme dieses Berichts kommt das Parlament den Erwartungen der Bürger nach, die Rolle der EU bei der Bekämpfung aller Formen irregulärer Migration zu stärken und den Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union unter Wahrung der Menschenrechte zu stärken und gemeinsame Regeln in allen Mitgliedstaaten einheitlich anzuwenden die Erstaufnahme von Migranten, um die Rolle der EU zu stärken und das europäische Asylsystem auf der Grundlage der Grundsätze der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortung zu reformieren, wie in den Vorschlägen 42(2), 43(1), 43(2), 44( 1, 44(2), 44(3), 44(4) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas.

Quelle: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20240408IPR20290/meps-approve-the-new-migration-and-asylum-pact


Nach Schlagabtausch: EU-Parlament stimmt verschärften Asylregeln zu

Das EU-Parlament hat verschärften Asylregeln zugestimmt – nach acht Jahren Streit und einer höchst kontroversen Debatte am Nachmittag. Ein Erfolg für die Parteien der Mitte (Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberale) – und eine Schlappe für Links- und Rechtsextremisten sowie die Grünen.

Demnach sollen die Mitgliedstaaten zu einheitlichen Verfahren an den Außengrenzen verpflichtet werden, damit rasch festgestellt werden kann, ob Asylanträge unbegründet sind und die Geflüchteten dann schneller und direkt von der Außengrenze abgeschoben werden können. Die Reform soll spätestens im Frühjahr 2026 greifen.

Geplant ist insbesondere ein deutlich härterer Umgang mit Menschen aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Bis zur Entscheidung über den Asylantrag sollen die Menschen bis zu zwölf Wochen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden können.

Asylverfahren direkt an EU-Außengrenzen

Menschen, die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent kommen, sowie solche, die als Gefahr für die öffentliche Sicherheit gelten, müssen künftig verpflichtend in ein solches Grenzverfahren. Ankommende Menschen können dem Vorhaben nach mit Fingerabdrücken und Fotos registriert werden, auch um zu überprüfen, ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sind.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson (60) schrieb auf X (Twitter), damit könne Europa seine „Außengrenzen besser schützen“ und all jene Migranten „rasch zurückführen“, die keine Aufnahmechancen hätten.

EVP-Chef Weber: „Europa liefert“

CSU-Vize Manfred Weber (51), EVP-Partei- und Fraktionschef sagte unmittelbar nach dem Votum zu BILD: „Europa liefert! Das beschlossene EU-Asyl- und Migrationspaket stellt die EU-Migrationspolitik endlich auf neue Beine. Wir haben durchgesetzt, dass Kontrolle, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sowie die Bekämpfung illegaler Migration die Maßgaben für alle EU-Staaten sind. Für sie gilt: Schluss mit dem Reden, jetzt zählt das Handeln. Dennoch stehe Europa „weiterhin für Humanität und bietet Verfolgten Schutz. Das ist und bleibt unser Anspruch“.

Die Abstimmung wurde zu einem wahren Krimi, nachdem sich die Koalitionsparteien des polnischen Regierungschefs Donald Tusk entschieden hatten, GEGEN das Paket zu stimmen.

Dem Vernehmen nach kam die knappe Mehrheit nur dadurch zustande, dass die Abgeordneten der rechten italienischen Regierungspartei „Fratelli d’Italia“ gegen ihre ursprüngliche Ankündigung dem Pakt zustimmen – und die französischen Republikaner (Konservative), die eigentlich als Kritiker galten, der Abstimmung fernblieben.

Brisant: Die Abstimmung musste wegen eines lautstarken Protests von Aktivisten minutenlang unterbrochen werden. Sie protestierten gegen den Asylkompromiss – und warfen Papierflugzeuge in das Plenum.

„Endlich klare Regeln“

Erleichterung am Ende auch bei FDP-Migrationsexperte Jan-Christoph Oetjen (46), Vizepräsident des Europäischen Parlaments: „Der Migrationspakt ist ein großer Gewinn für ganz Europa. Endlich schaffen wir klare Regeln für die ankommenden Menschen und schnellere Verfahren an den Außengrenzen. Damit bringen wir mehr Ordnung in das europäische Migrationssystem und bekämpfen irreguläre Migration.“

Die Gegenstimmen seien „völlig unverständlich“. Nichts zu ändern ist schlichtweg keine Option. Wir brauchen den europäischen Ansatz. Wer das nicht versteht, betreibt Realitätsverweigerung.“

Lena Düpont (37, CDU) ,innenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe, sprach gar von einem „historischen Moment für Europa“: „Wir können nicht zulassen, dass Schleuser, Kriminelle und verbrecherische Regimes entscheiden, wer nach Europa kommt. Diesem zynischen Treiben zum Schaden der Schwächsten und Schutzbedürftigen bereiten wir ein Ende.“

Quelle: https://www.bild.de/politik/2024/politik/nach-schlagabtausch-eu-parlament-stimmt-verschaerften-asylregeln-zu-87834278.bild.html

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